Es geht dabei u. a. um haushalterische und finanzpolitische Maßnahmen zur Sicherstellung der kommunalen Liquidität, die Entlastung von Sozialausgaben, den Erhalt und Stärkung der Steuereinnahmen sowie die Entfristung der vorhandenen Bundesfördermittel. Darüber hinaus fordert der DStGB die Erleichterungen bei der Mittelinanspruchnahme und Verausgabung, die Einrichtung eines Finanzierungsinstruments und ein Konjunkturprogramm mit einem dauerhaften kommunalen Investitionsvermögen. Das Ziel der Umsetzung Gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen und Kommunen des Landes muss ebenfalls dauerhaft erhalten bleiben.
Das vollständige Sofortprogramm kann unten als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Weitere Informationen:
- Sofortprogramm „Sicherung der Kommunalfinanzen in der Corona-Krise“ (PDF-Dokument)
- DStGB-Schwerpunkt "Coronakrise"
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