Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei Sportstätten wie zum Beispiel öffentlich genutzten Sportplätzen einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibäder, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand besteht. Gefördert werden grundsätzlich die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen, Ersatzneubauten sind in Ausnahmefällen förderfähig.
Dies ist ein sinnvoller Ansatz zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur. Aufgrund des großen Investitionsbedarfs in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur hatte der DStGB den Bund aufgefordert, das im Jahr 2018 mehrfach überzeichnete Förderprogramm erneut aufzulegen. Für eine Tranche von 400 Mio. Euro ist nunmehr ein neuer Projektaufruf gestartet worden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags wird zudem – vorgezogen - im September 2020 Projekte mit einem Bundeszuschuss von insgesamt 200 Millionen Euro auf Basis der Interessenbekundungen zum Projektaufruf 2018 für eine Förderung beschließen. Für diese erste Tranche ist somit eine erneute Bewerbung nicht erforderlich!
Alle weiteren Informationen können dem Projektaufruf entnommen werden (Link siehe unten).
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