In ihrer Antwort auf die Große Anfrage stellt die Bundesregierung fest, dass bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie, auch aufgrund von Unterstützungsmaßnahmen des Bundes, die Entwicklung der Kommunalhaushalte grundsätzlich positiv war. Die Kommunen konnten in den letzten Jahren in der Summe positive Saldi erwirtschaften und zudem zuletzt auch die kommunalen Investitionen merklich steigern. Auch wenn sich die Finanzsituation aller Kommunen verbessert habe, konnten, wie die Bundesregierung ausführt, in der Vergangenheit entstandene Disparitäten nur sehr geringfügig abgebaut werden (weiterhin hohe Kassenkreditbestände, unterdurchschnittliche Steuerkraft ländlicher und strukturschwacher Kommunen). Folge sind deutliche Unterschiede in der Qualität der Bereitstellung wichtiger kommunaler Infrastruktur und Angebote. Mit Blick auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse besteht vor allem in ländlichen Räumen sowie altindustriellen Regionen und Städten im Strukturwandel Handlungsbedarf. Zudem sind die ostdeutschen Regionen in wirtschaftlicher Hinsicht nach wie vor großflächig strukturschwach.
Die Corona-Pandemie hat auf kommunaler Ebene zu Steuereinbrüchen historischen Ausmaßes geführt. Dass Bund und Länder die Corona-bedingten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer in diesem Jahr kompensieren, ist eine wichtige Maßnahme zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen. Die Städte und Gemeinden werden allerdings auch noch in den kommenden Jahren unter signifikanten Mindereinnahmen leiden. Gerade mit Blick auf die kommunale Investitionsfähigkeit ist es daher zwingend erforderlich, dass die Länder sowie der Bund auch in den Jahren 2021 und 2022 finanzielle Unterstützung bei der Kompensation der Einnahmeausfälle bei Gewerbe- und Einkommensteuer leistet.
Hinsichtlich der kommunalen Sozialausgaben ist festzuhalten, dass diese weiter ungebremst steigen. Die Aufstockung der Unterkunftskosten durch den Bund auf 74 Prozent ist zwar richtig und wichtig, gleichzeitig kommen jedoch weitere Lastenverschiebungen auf die Kommunen, z.B. durch die Entlastung pflegebedürftiger Angehöriger, hinzu. Wir brauchen eine tiefgreifende Reform des Sozialstaats. Ziel einer notwendigen Reform muss es sein, die wirklich Bedürftigen besser und zielgerichteter zu erreichen und das immer undurchsichtigere „Sozialdickicht“ zu entbürokratisieren und zu pauschalieren.
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