Wir müssen jetzt versuchen, die Infektionszahlen zu begrenzen, ehe die Entwicklung endgültig außer Kontrolle geraten kann. Die Städte sind gefordert, die Maßnahmen nicht nur anzuordnen, sondern auch umzusetzen, zu kontrollieren und Verstöße konsequent mit Bußgeldern zu ahnden.
Die Kommunen stoßen dabei allerdings zum Teil an personelle Grenzen. Es ist deshalb richtig, dass der Bund die Gesundheit- und Ordnungsämter personell unterstützen will. Die Kommunen sind gefordert, eine ehrliche Bestandsaufnahme zu machen und im Zweifel nicht zu zögern, die Hilfe des Bundes anzufordern. Dies gilt insbesondere auch für die Unterstützung durch die Bundeswehr. Die erfolgreiche Pandemiebekämpfung hängt maßgeblich nicht nur an den Gesundheitsämtern, sondern insbesondere auch an der Effektivität, der Kontrolldichte und dem Erfolg der kommunalen Ordnungsdienste. Die Beamtinnen und Beamten dort arbeiten längst an ihrer Leistungsgrenze. Mit jeder neuen Verordnung und neuen Vorgaben werden auch zusätzliche Kontrollaufgaben geschaffen.
Wichtig ist es, kurzfristig zusätzliches Personal zu gewinnen. Dafür könnte sich der Weg der Beleihung anbieten. Es müsste gesetzlich ermöglicht werden, dass eine Kommune zertifizierte private Ordnungsdienste einsetzen kann, die dann wie in der konkreten Situation wie Beamte des Ordnungsamtes kontrollieren und auch Bußgelder verhängen dürfen. Die dafür erforderlichen Vorgaben sollten mit den Ländern in einem „Pakt für die kommunalen Ordnungsdienste“ formuliert werden.
Entscheidend wird es in dieser sich wieder zuspitzenden Lage auf die Mitwirkung und die Disziplin aller Bürgerinnen und Bürger ankommen. Wenn sich Jede und Jeder an die notwendigen Regeln hält, kann es gelingen, auch die zweite Welle der Pandemie gut zu überstehen.
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