Mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst werden die Gesundheitsämter nicht nur für die aktuelle Herausforderung, sondern insbesondere auch für die zukünftigen Aufgaben besser ausgestattet. Bis 2026 fließen rund 3 Mrd. Euro des Bundes an die Länder zur besseren personellen Ausstattung der örtlichen Gesundheitsämter sowie 800 Mio. Euro zur Digitalisierung. Standardisierte digitale Meldeverfahren können die Arbeit der Gesundheitsämter erleichtern. Die kommunalen Spitzenverbände konnten in den Verhandlungen erreichen, dass Bund und Länder sich grundsätzlich über eine Verstetigung der Finanzhilfen über das Jahr 2026 hinaus verständigt haben und damit eine nachhaltige Unterstützung sichern wollen.
Für den DStGB war es wichtig, dass mit dem Pakt auch Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ohne Eingriffe in die Tarifautonomie vereinbart wurden sowie zur Stärkung der Strukturen. Dazu zählen einfachere und schnellere Kommunikationswege sowie der Aufbau eines „Freiwilligen-Pools“ zur Unterstützung in Krisenfällen.
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