Digitale Verwaltungsangebote sind mittlerweile ein echter Standortfaktor, nicht nur in Krisenzeiten, sondern auch wenn die Pandemie vorbei ist. Das Onlinezugangsgesetz bietet nun die Chance, einen digitalen Modernisierungsschub auszulösen. Allerdings müssen wir diese Gelegenheit auch nutzen und dürfen uns nicht in digitaler Kleinstaaterei verlieren. Wir dürfen den Prozess nicht zerreden, sondern müssen schnell und zielgerichtet handeln. Deutschland sollte prioritär die Verfahren digitalisieren, die auch nachgefragt werden und die den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Zeit und Wege sparen. Wichtig ist es auch, die Prozesse und Verfahren in den Verwaltungen durchgehend digital zu machen, damit wir auch echte Synergieeffekte erzielen. Dann kann aus der Digitalisierung eine Win-Win Situation werden: Für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltungen.
(Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)
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