Die Länder werden gemäß Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften ermächtigt, die Gebühren für Bewohnerparkausweise durch eigene Gebührenordnungen anzupassen. Ebenso kann die Ermächtigung durch die Länder nun weiter auf die Kommunen übertragen werden.
Besonders in städtischen Quartieren mit erhöhtem Parkdruck bedarf es mehr Gestaltungsspielräume, um den Parkraum zu bewirtschaften. Die bisherige Obergrenze für Anwohnerparkausweise von 30,70 Euro kann als nicht mehr zeitgemäß eingestuft werden. Oft werden dadurch nicht die Kosten für den Verwaltungsaufwand und die bauliche Herstellung der entsprechenden Zonen gedeckt. In der Diskussion spielt zugleich die Verkehrswende zur Erreichung der Klimaziele und für mehr Lebensqualität eine Rolle. Die Preise für andere Verkehrsmittel, beispielsweise für ÖPNV-Jahreskarten, mussten vor dem Hintergrund allgemeiner Preis- und Lohnsteigerungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich angehoben werden. Es sollte den Kommunen daher auch ermöglicht werden, mit Bedacht und im Ermessen der Verhältnisse vor Ort, die Gebühren für Bewohnerparkausweise anzuheben.
Nach derzeitigem Stand ist allerdings nicht davon auszugehen, dass es infolge der jetzt getroffenen Regelung zu flächendeckenden Gebührenerhöhungen kommen wird. Gleichwohl kann die nun vorgenommene Änderung des StVG kann die Spielräume für zeitgemäß angepasste Gebühren erhöhen. Allerdings bleibt der unzureichende bundeseinheitliche Gebührenrahmen in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) weiterhin dort bestehen, wo die Länder nicht aktiv werden. Es drohen in der Folge uneinheitliche Landesregelungen und Höchstsätze. Der DStGB hatte sich daher für eine bundesweite Regelung ausgesprochen, die allen Kommunen mehr Gestaltungsspielraum bei der Bepreisung von Parkraum bietet.
Auch bei der Einführung von flächendeckendem Parkraummanagement bedarf es mehr Gestaltungsspielraum für die Kommunen. Den Städten und Gemeinden werden heute zu enge rechtliche Grenzen gesetzt, die allein auf verkehrliche Begründungen abzielen. Jedoch sollten auch hierfür Umweltaspekte und die Neuaufteilung des öffentlichen Raums Berücksichtigung finden können, um das Parkraummanagement je nach örtlicher Begebenheit bedarfsgerecht auszuweiten und auszugestalten.
Im Rahmen des Bündnisses für moderne Mobilität, in welchem Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände vertreten sind, wird sich der DStGB für eine bundesweite Anpassung des Gebührenrahmens für Bewohnerparkausweise als auch die Ermöglichung von flächendeckendem Parkraummanagement einsetzen.
Weitere Informationen:
Foto: © Gina Sanders - Fotolia.com