Nach den Wahlen im Mai 1990 haben die Städte, Gemeinden und Landkreise mit ihren neu gewählten Vertretern zügig begonnen, wichtige kommunalpolitische Entscheidungen zu treffen. Hierzu zählten der Aufbau einer neuen Verwaltung, die Organisation der örtlichen Daseinsvorsorge und Investitionsmaßnahmen in die Infrastruktur. Auch an der Schaffung tragfähiger rechtlicher Strukturen nach der Wiedervereinigung waren die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter maßgeblich beteiligt.
„Der Aufbau vollkommenen neuer Strukturen ist eine Leistung, die man gar nicht genug würdigen kann. Diese Leistung zeigt eindrücklich die Stärke von lokaler Demokratie. Durch das Engagement unzähliger Menschen ist es gelungen, ein von den Menschen getragenes Gemeinwesen zu etablieren“, stellen Brandl und Landsberg den besonderen Charakter der ersten Wahlen heraus. In den ersten Jahren standen viele Themen von grundlegender Bedeutung auf der Agenda der Kommunalpolitik. Dazu zählen der Umgang mit den Restitutionsansprüchen und die Regelung offener Vermögensfragen ebenso wie die Neuordnung des Bau- und Planungsrechts. Zudem mussten die neuen kommunalen Aufgaben auch zwischen den Landkreisen, Städten und Gemeinden aufgeteilt werden. Zentrale Herausforderungen der Kommunalen Selbstverwaltung nach 1990 war die Neuordnung der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung bei gleichzeitigem Schutz von Grundwasser und Natur.
„Rückblickend kann man 30 Jahre nach dem Start in die lokale Demokratie in den neuen Ländern nur dankbar sein. Es handelt sich um eine echte Erfolgsgeschichte. Lokale Demokratie wird auch in Zukunft das Fundament für gute Strukturen und bürgernahe Entscheidungen in ganz Deutschland und Europa sein“, so Brandl und Landsberg abschließend.
(DStGB-Pressemitteilung Nr. 10-2020)
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