Nach dem Gesetzentwurf soll der interessierte Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ihm der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierereduzierende Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss auf eigene Kosten gestattet werden. Auch Mieter sollen einen Anspruch darauf haben, dass deren Vermieter den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, den barrierereduzierenden Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes auf ihre Kosten gestattet. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Vorschläge für eine bessere Nutzung der Digitalisierung, für die effektivere Gestaltung von Entscheidungsprozessen und für mehr Transparenz in den Wohnungseigentümergemeinschaften. Indem Vorschriften klarer gefasst werden, soll der Gesetzentwurf schließlich einen Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit leisten.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung eine umfassende Reform des Wohnungseigentumsrechts an, das in vielen Teilbereichen noch aus dem Jahr 1951 stammt. Die Reform ist wichtig, um die über 800.000 Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten. Insbesondere die leichtere Ausstattung mit Ladesäulen in Tiefgaragen und auf Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern ist aus Sicht des DStGB überfällig. Der nun vorgesehene Anspruch auf die Schaffung einer Lademöglichkeit ist zwingend notwendig, um der Elektromobilität zum Durchbruch zu verhelfen. Der Entwurf wird nun in den Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht und soll im Laufe des Jahres in Kraft treten.
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