Die Lage der Flüchtlinge in Griechenland ist nach dem Brand im Lager Moria dramatisch. Hier muss schnell Hilfe organisiert werden. Das ist nach dem Rechtsrahmen in Deutschland zuerst eine Aufgabe des Bundes und nicht der Länder oder gar der Kommunen. Der Bund muss nun entscheiden, ob und wie viele Flüchtlinge gegebenenfalls nach Deutschland kommen sollen. Der Ansatz hier einen europäischen Konsens - wenigstens mit den kooperationsbereiten Ländern - herbeizuführen ist richtig. Auch zusätzliche Hilfen vor Ort können die Lage stabilisieren.
Wenn der Bund eine entsprechende Entscheidung getroffen hat, werden die Personen auf die Bundesländer verteilt. Natürlich wird der Bund dabei berücksichtigen, wenn einzelne Länder bereit sind, über die üblichen Quoten hinaus Personen aufzunehmen. Die Länder ihrerseits verteilen die Flüchtlinge auf die Kommunen. Hier haben wir seit Jahren Erfahrungen und das Verfahren funktioniert gut. Wir sind sicher, dass auch eine Landesregierung berücksichtigen wird, wenn einzelne Städte, wie es sich bereits abzeichnet, zusätzliche Kapazitäten und besonderes Engagement anbieten. Dies ist ein Zeichen für große Hilfsbereitschaft. Es wäre jedoch ein Fehler, das funktionierende System, das sich bewährt hat, jetzt infrage zu stellen. Der Föderalismus hat klare Regeln und die gelten auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingsfrage. Nur so kann die notwendige Ordnung in den Verfahren sichergestellt werden.
(Ein Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg)
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