Bei den Kosten, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in einer Kita aufbringen müssen, gibt es eine große Vielfalt. Bundesweit betragen die Elternbeiträge 4,6 Milliarden Euro pro Jahr. Damit werden etwa 16 Prozent der Betriebskosten gedeckt.
In Berlin wurden zum Beispiel die Kitagebühren komplett abgeschafft. Das bedeutet, dass unabhängig vom Einkommen der Eltern und dem Alter des Kindes die Betreuung kostenfrei ist. Manche Bundesländer sehen die Beitragsfreiheit ab zwei Jahren vor, andere ab dem dritten Lebensjahr.
Die kostenlose Kita wird oftmals – zumindest langfristig – als politisches Ziel formuliert. Auch bei den Kommunen innerhalb eines Landes sind die Beitragssätze sehr unterschiedlich. Die Kommunalpolitik setzt hier – natürlich auch je nach Finanzlage – unterschiedliche Schwerpunkte. Das gilt allerdings auch für andere Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge, wie beispielsweise Schwimmbäder, Kultureinrichtungen oder Busse und Bahnen.
Regelmäßig sind die Gebühren nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Bei sehr niedrigen Einkommen ist auch der Beitrag sehr niedrig oder entfällt komplett. Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ unterstützt der Bund seit dem 1. Januar 2019 die Länder bis zum Jahr 2022 mit 5,5 Milliarden Euro. Der Bund hat entsprechende Verträge mit den Ländern geschlossen. Die Mehrzahl der Länder nützt das Geld zur Beitragsentlastung der Eltern. Teilweise wird auch in die Qualität der Betreuung investiert.
Der Ausbau der Kinderbetreuung ist nach wie vor eine zentrale Herausforderung. Die Geburtenrate steigt, der Zuzug nach Deutschland wächst, die Eltern wollen immer schneller wieder in den Beruf, was auch die Wirtschaft fordert. Der zusätzliche Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten wird bis zum Jahr 2025 auf weitere 740.000 Plätze geschätzt. Oftmals ist den Eltern eine gute Betreuung ihrer Kinder mit hoher Qualität wichtiger als die Beitragsfreiheit.
Die Politik sollte deshalb den Schwerpunkt auf die Steigung der Qualität, die Ausbildung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher und die Optimierung der Einrichtungen legen. Es darf nicht vergessen werden, dass der Staat nur das verteilen und leisten kann, was er vorher den Bürgern über Steuern, Gebühren und Abgaben abgenommen hat. Es geht letztlich nur um die Frage, ob es einen Finanzierungsanteil der Nutzer geben soll oder eine komplette Umstellung auf die Steuerfinanzierung angestrebt wird.
Die Kommunen erwarten von Bund und Ländern eine dauerhafte und nachhaltige finanzielle Unterstützung bei dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung.
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