Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Vertreterinnen und Vertreter der Energiewirtschaft und der kommunalen Unternehmen bekräftigen, dass nur durch eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller Akteure eine weitere erfolgreiche Verbreitung von Elektrofahrzeugen im Markt gelingen kann.
Als wichtigen Schritt wurde insbesondere die Schaffung eines einheitlichen, nutzerfreundlichen Bezahlsystems vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigt. Dieses soll auch grenzüberschreitendes Laden in der EU ermöglichen. Durch einheitliche technische Standards, sollen das Ladeerlebnis, aber auch die Netzintegration verbessert werden. Auch ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren im Zuge der EEG-Umlage wurde seitens des Bundeswirtschaftsministeriums angekündigt.
Das Bundesverkehrsministerium erläuterte u.a. dass ein neues Förderprogramm für die öffentliche Ladeinfrastruktur Anfang 2021 mit einem Volumen von 400 Millionen Euro aufgelegt wird. Für den Ausbau der gewerblichen Ladeinfrastruktur sollen 350 Millionen Euro in einem Förderprogramm ab Frühjahr 2021 investiert werden. Das anvisierte Schnellladenetz mit 1.000 Standorten soll an großen Verkehrsachsen und Kommunen ausgeschrieben werden. Hierzu wird derzeit ein Schnelllade-Gesetz erarbeitet.
Angesichts rasant wachsender Zulassungszahlen bei Elektrofahrzeugen, warnen einzelne Akteure vor fehlenden Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum. Unstrittig ist, den Kommunen kommt beim Aufbau der Ladeinfrastruktur eine Schlüsselstellung zu. Dies muss sich jetzt auch in den Maßnahmen der Bundesregierung widerspiegeln. Bislang waren es die Städte und Gemeinden mit ihren kommunalen Unternehmen, die erheblich in Vorleitung getreten sind. Sie betreiben einen Großteil der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland. Damit die Kommunen beim Finden neuer Flächen aber auch bei den notwendigen Genehmigungsprozessen vor Ort den Markthochlauf in der gebotenen Geschwindigkeit unterstützen können und nicht zum Flaschenhals werden, brauchen sie die Unterstützung von Bund und Ländern.
Ambitionierte Gipfel-Vereinbarungen von Automobilindustrie, Energiewirtschaft und Bundesregierung mit Masterplänen und Kaufprämien sind das eine, entscheidend ist aber die Umsetzung in den Kommunen. Das schon lange formulierte und richtige Ziel, 1 Millionen Ladepunkte in Deutschland bis 2030 zu schaffen wird nur erreicht, wenn auch die Kommunen entsprechend ausgestattet werden. Neben den übergeordneten Koordinierungsstellen von Bund und Ländern braucht es gerade vor Ort Expertise und Personal für die Standortfindung, Genehmigung und Errichtung von Ladeinfrastruktur. Es bedarf daher gesonderter Förderprogramme seitens Bund und Ländern um so genannte Elektromobilitätsmanager flächendeckend zu verankern. Das entsprechende Landesprogramm in Baden-Württemberg kann hierbei als Vorbild dienen.
Einzelne Ladesäulen am Straßenrand werden den zu erwartenden Bedarf an Lademöglichkeiten nicht decken. Es ist daher eine Priorisierung auf Schnelladeparks an Autobahnen und Hauptverkehrsstraßen ebenso notwendig wie eine zeitnah zu erreichende Versorgungsauflage für Tankstellen. Damit Elektromobilität flächendeckend verfügbar wird, müssen alle Akteure ihren Beitrag leisten, Automobilindustrie, Energiewirtschaft aber auch der Handel und die Arbeitgeber. Neben den Förderprogrammen sollte der Blick zudem auf eine Vereinfachung der Prozesse und Genehmigungsverfahren gerichtet werden, damit nach gleichem Muster Ladeinfrastruktur schneller und bürokratiearm entstehen kann. Es geht um nicht weniger als den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und der auch für die Kommunen wichtigen Automobil- und Zuliefererindustrie.
Vor der Sommerpause 2021 soll es ein weiteres Spitzengespräch geben, bei dem die weiteren Fortschritte besprochen werden sollen. Die Rolle und vor allem Stärkung der Kommunen muss aus Sicht des DStGB deutlicher als bisher im Fokus stehen.
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