Dies gilt insbesondere für die Stärkung des EU-weiten Grenzschutzes, die Einrichtung zentraler Asyl- und Rückführungszentren an den EU-Grenzen, ein effektivere Rückführungspolitik sowie die Reform des Dublin-Verfahrens mit einem System der Solidarität. Damit wird zwar jeder Mitgliedsstaat in die Pflicht genommen wird, einen Beitrag zu leisten, er entscheidet jedoch zunächst selbst, ob durch die Aufnahme von Geflüchteten oder etwa durch eine finanzielle Beteiligung. Mit dem entsprechenden Personal und Ausstattung in den zentralen Aufnahmezentren können Asylverfahren im Wege des sog. Screening Verfahrens schnellstmöglich abgeschlossen und bei Ablehnung des Asylbegehrens die Rückführung durchgeführt werden. Dies entschärft auch die momentane Situation in den EU-Grenzstaaten, wie Griechenland oder Italien. Es ist essentiell und richtig, dass dort auch die Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung stattfindet, bevor die Geflüchteten auf Länder und Kommunen weiter verteilt werden. Der DStGB wiederholt seine Forderung, dass die Staaten, die mehr Flüchtlinge aufnehmen dafür mehr EU-Finanzmittel für die Unterbringung und Integration erhalten müssen. Nachdem der Vorschlag nun auf dem Tisch liegt, müssen die Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden. Einen weiteren Aufschub können wir uns aufgrund der angespannten Situation in einigen Mitgliedstaaten – nicht zuletzt aus humanitären Gründen- nicht leisten.
Weitere Informationen:
Foto: © Jonathan Stutz - Fotolia.com