Im Rahmen des am 31. Januar im Bundestag beschlossenen Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich sollen Kommunen nun künftig bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Bahnkreuzungen bei Schienenstrecken mit einer kommunalen Straße deutlich entlastet werden. Bislang trugen beispielsweise bei der Beseitigung von Bahnkreuzungen durch eine Unter- oder Überführung der Bund, die Bahn und die Kommune jeweils ein Drittel der Kosten. Künftig soll der Bund die Hälfte, die Bahn ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten tragen. Somit sollen entsprechende Projekte auch unabhängig von der Finanzkraft der Kommunen vor Ort umgesetzt werden können.
Die Neuaufteilung der Kosten bei Eisenbahnkreuzungen ist vor dem Hintergrund der Haushaltsbelastung der Städte und Gemeinden ein wichtiges Signal. Zudem richtet sich die Entlastung der Kommunen richtigerweise nicht nur auf europäisch bedeutsame Schnellstrecken, sondern gilt für Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen im gesamten Streckennetz. Gerade die Kostenbeteiligung an Schnellstrecken, wo betroffene Kommunen oftmals nicht einmal über einen Haltepunkt verfügen, wurde in der Vergangenheit immer wieder kritisiert.
Um höhengleiche Bahnübergänge durch Unterführungen und Brücken zu beseitigen bedarf es jedoch meist auch umfangreicher Maßnahmen an anschließenden kommunalen Straßen oder weiterer städtebaulicher Maßnahmen. Auch hier wäre es für sinnvolle Gesamtlösungen vor Ort hilfreich, wenn der Bund die Kommunen künftig beim Ausbau anliegender Straßen unterstützt und diese weiterhin entstehenden Mehrkosten beim Straßenbaulastträger übernimmt.