Richtig wäre auch, die Maskenpflicht dort durchzusetzen, wo im öffentlichen Raum der Abstand nicht eingehalten werden kann (etwa bei Weihnachtsmärkten oder belebten Plätzen) und wo das Infektionsgeschehen die kritische Grenze von mehr als 50 Neuinfektionen pro Woche auf 100.000 Einwohner erreicht hat oder überschreitet. Nachdem sich in den letzten Wochen gezeigt hat, dass insbesondere private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage die Infektionszahlen vor Ort nach oben schnellen lassen können (z.B. in der Stadt Hamm) wäre es sinnvoll, bundeseinheitlich die Höchstzahl der Teilnehmer solcher privater Feste festzulegen. Dann muss auch eine entsprechende Mitteilungspflicht an die Ordnungsämter sowie die Benennung eines Verantwortlichen für die Einhaltung der notwendigen Regeln vorgesehen werden.
Diese Einschränkungen sind notwendig, wenn wir einen größeren Lockdown - auch wenn er nur einzelne Regionen betrifft - vermeiden wollen. Ein solcher Lockdown wäre verheerend für die Wirtschaft, die gerade anfängt sich zu erholen, aber auch eine schwere Belastung für die Menschen. Ein Blick nach Israel oder in andere Staaten zeigt überdeutlich die gravierenden Folgen, wenn die Situation außer Kontrolle gerät und wieder harte Maßnahmen ergriffen werden müssen.
(Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg)
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