Für den erhofften Beitrag der E-Scooter zur Verkehrswende braucht es aber noch weitere Schritte. Vor allem in Kombination mit dem ÖPNV kann das Potenzial der E-Scooter, innerstädtische Autofahrten zu ersetzen und somit den Stadtverkehr zu entlasten, gehoben werden. Bislang scheitert die regelmäßige Nutzung durch Pendler vor allem am Preismodell der Anbieter und der Verfügbarkeit der Leihfahrzeuge in den Randbezirken der Städte. Dort werden sie jedoch stärker benötigt, als in den Innenstädten, wo das Mobilitätsangebot ohnehin hoch ist. Der DStGB plädiert daher für eine enge Kooperation der Leihanbieter mit den Verkehrsunternehmen. Somit könnten die E-Scooter tatsächlich dazu dienen, die letzte Meile zurückzulegen oder in Zeiten von Corona-Abstandsregelungen den ÖPNV in Nachfragespitzen zu entlasten. Um das Fehlverhalten einzelner zu unterbinden, sollten technische Möglichkeiten wie ortsbasierte Tempodrosselungen zugelassen und umgesetzt werden. Eines neues Verbotsschild für Elektrokleinstfahrzeuge für Gefahrenlagen in bestimmten innerstädtischen Bereichen oder bei Stadtfesten wird als bürokratisch und teuer abgelehnt. Zur Lösung der Problematik sollte an die Einsichtsfähigkeit der Nutzer appelliert werden, anstatt den Schilderwald in den Städten noch weiter zu verdichten. Zu den bisherigen Regulierungs- und Kooperationsmöglichkeiten hatten sich im Sommer 2019 auch die kommunalen Spitzenverbände und die Anbieter der Leihsysteme verständigt. Diese Kooperation soll fortgesetzt werden, um auf Basis der bisherigen Erfahrungen, die Zusammenarbeit zu verstärken.
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