„Die im Rahmen der EEG-Novelle vorgesehene Regelung wird nicht zur Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung beitragen. Wir brauchen eine verpflichtende Zahlung an die Gemeinden. Wenn die Bürgerinnen und Bürger merken, dass mit dem Erlös zum Beispiel der Kindergarten erneuert oder das Schwimmbad erhalten wird, hat das einen maßgeblichen Einfluss auf die Akzeptanz. Wenn wir die Energiewende schaffen wollen, müssen wir sicherstellen, dass in Deutschland mehr Windkraftanlagen gebaut werden. Im vergangenen Jahr kamen lediglich 325 Anlagen hinzu. Das ist der niedrigste Zuwachs seit 20 Jahren. Ohne eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden werden Ausbauziele der Bundesregierung bezüglich der Erneuerbaren Energien noch unwahrscheinlicher. Dies ist nicht nur ein schlechtes Signal für die Gemeinden, sondern zugleich für den Erfolg der Energiewende!“, so der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling (Neuburg a.d. Donau).
Hintergrund der Befassung des Ausschusses ist der am 23. September 2020 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf zur EEG-Novelle. Dabei kam es überraschend zu erheblichen Änderungen gegenüber den ursprünglichen Plänen: Es ist keine verpflichtende Zahlung an die Standortgemeinden für jedes neu errichtete Windrad mehr vorgesehen. Nach Ansicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hätte die zunächst vorgesehene verpflichtende Zahlung an die Gemeinden von bis zu 20.000 Euro pro Jahr die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie deutlich erhöhen können.
Gmehling erinnerte die Bundesregierung an die Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD, die vorsieht, dass durch eine bundeseinheitliche Regelung die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen beteiligt werden sollen.
„Legt man die finanzielle Teilhabe der Gemeinden in die Hand der Windkraftbetreiber, werden die Gemeinden zu Bitstellern. Dies ist nicht akzeptabel und setzt nicht die notwendigen Anreize für mehr Akzeptanz und Engagement zum Ausbau der Erneuerbaren Energien vor Ort. Der Ausschuss appelliert daher dringend an Bund und Länder, im Rahmen der weiteren Beratungen eine - eigentlich unbestrittene - Regelung in das Gesetz aufzunehmen.“, so Oberbürgermeister Gmehling abschließend.
Weitere Informationen:
- DStGB-Pressemitteilung: "Akzeptanz für die Windenergie stärken - Gemeinden nicht zu Bittstellern machen" (PDF-Dokument)
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- DStGB-Schwerpunkt: "Energiewende"
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