Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes: „Die Durchführung eines bundesweiten Warntags wird von den Städten und Gemeinden ausdrücklich begrüßt. Das Ziel, die Menschen für eine Fülle an sicherheitskritischen Ereignissen zu sensibilisieren, ist ein wichtiger Schritt für einen verbesserten Bevölkerungsschutz in den Kommunen in Deutschland. Die Kommunen verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung bei der Katastrophenhilfe. Regelmäßiges Üben für den Ernstfall bleibt dennoch unerlässlich. Die Anzahl potenzieller Schadensereignisse wie Vegetationsbränden, großflächigen Stromausfällen, Hochwassern, Starkregenereignissen oder aber gesundheitlicher Notfallsituationen zeigt, welche Bandbreite der Katstrophenschutz abdecken muss. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie in diesem Jahr hat uns allen deutlich vor Augen geführt, dass es bei Alarmierungsketten Optimierungsmöglichkeiten und Anpassungsbedarfe gibt. Dies umfasst auch eine gute Aufklärungsarbeit über alle denkbaren Medienkanäle. Insbesondere die Vorteile der schnelllebigen Kommunikation über Social Media sollte für die Ernstfälle stärker etabliert werden, um die Bevölkerung bei Krisen, die unverhofft eintreten, umgehend und schnell über die erforderlichen Verhaltensweisen aufzuklären. Katastrophenschutz ist in Deutschland überwiegend ehrenamtlich organisiert. Daher gilt es den Warntag auch dafür zu nutzen, den Ehrenamtlern bei Freiwilligen Feuerwehren und THW zu danken und gleichzeitig für eine bessere Unterstützung zu werben.“
Hintergrund zum bundesweiten Warntag:
Bund und Länder haben im Rahmen der Innenministerkonferenz 2019 gemeinsam beschlossen, ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September einen bundesweiten Warntag stattfinden zu lassen. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Wer rechtzeitig gewarnt wird und weiß, was zu tun ist, kann sich in einem Notfall besser selbst helfen. Zur Warnung der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen alle verfügbaren Kommunikationskanäle: so etwa das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-App NINA, eine Vielzahl von Medien und Rundfunksendern bis hin zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen vor Ort.
Gleichzeitig dient der Warntag dazu, die vorhandenen technische Warnsysteme flächendeckend zu testen und zu prüfen, an welcher Stelle sie noch weiter entwickelt werden können.
Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnet ist. Auf der Ebene der Länder wird der Warntag von den jeweiligen Innenressorts und auf der Ebene der Kommunen in der Regel von den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden vorbereitet.
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