Hintergrund der Veröffentlichung ist u.a., dass viele Amtshilfegesuche an den formalen Antragsvoraussetzungen scheiterten (der DStGB Berichte 1520-14). Insbesondere, da viele Kommunen ihre Anfragen nicht über das eigene Bundesland weitergeleitet hatten. Aktuell liegen laut Bundeswehr 696 Corona-bedingte Amtshilfegesuche vor. 491Amtshilfegesuche konnten auch genehmigt werden.
Ziel des Flyers ist es weiter, Verfahrensverzögerungen zu vermeiden und über gestellte Amtshilfeanträge bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zügig befinden zu können.
Weiter empfiehlt die Bundeswehr, bei der Beantragung von Amtshilfe – sofern es eine effektive Gefahrenabwehr erlaubt - die ergänzende Beratungsleistung der Bundeswehr in Anspruch zu nehmen, insbesondere durch die jeweiligen Landeskommandos, Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos.
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