Die Vergabe des Preises „Bundeswehr und Gesellschaft“ wurde unter Bundesverteidigungsministerin a.D. Ursula von der Leyen eingeführt und verfolgt das Ziel, die Bundeswehr wieder besser in der Gesellschaft zu verankern. Insbesondere sollen Einzelpersonen und Institutionen gewürdigt werden, die sich im besonderen Maße um die Interessen der Bundeswehr und ihrer Angehörigen in Öffentlichkeit und Gesellschaft bemühen. Hierdurch soll das Verhältnis zwischen Bundeswehr und Gesellschaft weiter vertieft und langfristig gefestigt werden. Außerdem soll darüber informiert werden, wie sich die gesellschaftliche Anerkennung der Bundeswehr entwickelt hat und wie diese gewürdigt wird. Außerdem soll die Bandbreite bereits existierender gesellschaftlicher Initiativen sichtbar gemacht werden. Den Preis vergibt die Bundesministerin oder der Bundesminister der Verteidigung seit 2015 jährlich öffentlich.
Für das Jahr 2020 werden Preisträger in bis zu vier Kategorien gesucht.
In der Kategorie „Gebietskörperschaften“ fallen Einzelpersonen, Institutionen oder Initiativen, die sich auf der Ebene der Gemeinden, Kommunen und Landkreise in besonderer Weise um das Verhältnis von Bundeswehr und Gesellschaft verdient gemacht haben (z.B. Mitarbeiter, Bürgermeister, Landräte).
Die Kategorie „Vereine“ würdigt Organisationen nach Vereinsrecht, die nicht unter die Kategorie „Gebietskörperschaft“ fallen, sich aber wie diese in besonderer Weise initiativ um das Verhältnis von Bundeswehr und Gesellschaft verdient gemacht und für die Belange der Bundeswehr oder ihrer Angehörigen im In- und Ausland eingesetzt haben.
Die Kategorie „Bildung und Kultur“ würdigt jene Einzelpersonen, Institutionen oder Initiativen (z.B. Filmprojekte, Regisseure, Journalisten, Künstler etc.), die bundeswehrspezifische oder sicherheitspolitische Themen in künstlerischer bzw. journalistischer Weise der Gesellschaft nähergebracht haben. Des Weiteren werden in dieser Kategorie Einzelpersonen, Institutionen oder Initiativen ausgezeichnet, die sich in zivilen Bildungs- und Forschungseinrichtungen in besonderem Maße für die Vermittlung sicherheitspolitischer Themen oder für die weitere Verbesserung des Verhältnisses zwischen Bundeswehr und Gesellschaft (z.B. durch Forschungsarbeiten, spezielle Lehrveranstaltungen oder eine besondere Zusammenarbeit mit Jugendoffizieren) einsetzen.
Die Kategorie „Einzelpersonen“ zeichnet diejenigen aus, die nicht unter die vorher genannten Bereiche fallen und sich in besonderer Weise initiativ um das Verhältnis von Bundeswehr und Gesellschaft verdient gemacht haben- Hierzu gehören bspw. Personen, die sich in herausragender Weise für Soldatinnen bzw. Soldaten am Standort oder im Auslandseinsatz und deren Familien bemühen oder die Solidarität in der Gesellschaft mit der Bundeswehr fördern.
Vorschläge für auszeichnungswürdige Projekte können über unterschiedliche Abteilungen und Vertretungen der Bundeswehr bzw. über den Deutschen Städte- und Gemeindebund bis zum Montag, den 16. März 2020 per E-Mail an kristin.schwarzbach@dstgb.de eingereicht werden.
Die Auszeichnung je Kategorie besteht aus einer Skulptur, einer Urkunde sowie einem Preisgeld von 2.500 €. Über die Auszeichnung der eingereichten Vorschläge entscheidet ein Empfehlungsausschuss, dem unter anderem das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, angehört.
Foto: © Bundeswehr