Die erste Änderung betrifft die geplante Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese soll auf bis zu 74 Prozent angehoben werden. Die zweite Änderung sieht die Einfügung eines neuen Artikels 143h GG vor. Damit soll ermöglicht werden, dass den Gemeinden in diesem Jahr einmalig die erwarteten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer in einer Höhe von 11,8 Milliarden Euro ausgeglichen werden.
Der DStGB begrüßt die geplanten staatlichen Hilfen zur Wahrung der kommunalen Handlungsfähigkeit in der Corona-Krise. Die Kompensation von Steuerausfällen muss aber über die Gewerbesteuer hinaus auch auf die anderen gemeindlichen Steuerquellen, vor allem den Einkommensteueranteil, ausgedehnt werden. Die Kompensation für die Corona-bedingten Mindereinnahmen und die Entlastung für die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft müssen noch in diesem Jahr in den kommunalen Kassen ankommen. Und wir fordern, dass die Städte und Gemeinden auch in den Jahren 2021 und 2022 vom Staat Corona-bedingte Kompensationsleistungen erhalten. Gerade jetzt müssen kommunale Investitionen auf einem hohen Niveau gesichert werden und es darf nicht gegen die Wirtschaftskrise angespart werden.
Zu der Lage der Kommunalfinanzen und dem Gesetzgebungsverfahren hat die Zeitschrift DEMO ein Fachgespräch mit dem stv. Hauptgeschäftsführer und DStGB-Finanzdezernenten Uwe Zimmermann geführt:
1. Teil Interview: https://www.youtube.com/watch?v=5CR3guNu1Ow&t=73s
2. Teil Interview: https://www.youtube.com/watch?v=y5uJ5Tb1m5o#
Hier geht es zu der Informationsseite des Deutschen Bundestages über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw38-de-grundgesetzaenderung-707876
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