Dies ist ein wichtiges Signal für die Stärkung des Rechtsstaates und der Demokratie vor Ort, das wir ausdrücklich begrüßen. Dennoch wären aus Sicht des DStGB weiterreichende Reformen notwendig gewesen, die vor allem die Einführung eines Straftatbestandes zum „Politiker-Stalking“ umfassen. Betroffene Amts- und Mandatsträger sind vor Nachstellungen und sog. diffusen Drohungen, wie „fühl dich nicht so sicher“, „wir können jederzeit zuschlagen“, noch immer nur unzureichend geschützt. Diese beeinflussen das persönliche Umfeld jedoch in gleicher Weise wie direkte Drohungen. Hier bleibt des Gesetzespaket hinter den Erwartungen des DStGB zurück. Die strafrechtlichen Änderungen erfordern zudem, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte konsequenter entsprechende Taten ernst nehmen und die Täter auch verfolgt und verurteilt werden.
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