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Bund und Länder einigen sich auf weiteres Vorgehen in Pandemie

Auf der Telefonschaltkonferenz am 27.8.2020 haben Bund und Länder das weitere Vorgehen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Hintergrund sind auch die steigenden Fallzahlen nach den Sommerferien. Im Fokus standen dabei der Umgang mit Maskenverweigern im ÖPNV, die Testpflicht für Reiserückkehrer und das weitere Vorgehen bei Großveranstaltungen.

Im Einzelnen beschlossen Bund und Länder:

  • Bund und Länder sind sich aber einig, dass in Zeiten relevant erhöhter und steigender Infektionszahlen weitere größere Öffnungsschritte vorerst nicht zu rechtfertigen sind. Regionale Anpassungen bleiben weiter möglich.
  • Um die Ordnungsbehörden bei der Kontrolle der Maskenpflicht zu entlasten sollen die Verkehrsminister von Bund und Ländern prüfen, wie die für alle Verkehrsträger im Regional- und Fernverkehr die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein „wie ein Bußgeld wirkendes“ erhöhtes Beförderungsentgelt eingeführt werden kann.
  • Die kostenlosen freiwilligen Testungen von Rückreisenden aus Nicht-Risikogebieten werden mit Ende der Sommerferien am 15. September 2020 eingestellt.
  • Anstelle der analoge „Aussteigerkarten“ wird der Bund eine elektronische Einreiseanmeldung erarbeiten, die den Meldeprozess bis hin zu den örtlichen Gesundheitsämtern digitalisieren soll. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.  
  • Ab 1. Oktober 2020 soll eine neue Regelung zur Selbstisolation (Quarantäne) für Reisende aus Risikogebieten eingeführt werden Danach ist eine vorzeitige Beendigung der Selbstisolation frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr möglich. Der Bundesminister der Gesundheit wird in Absprache mit der Gesundheitsministerkonferenz beauftragt, die Teststrategie entsprechend anzupassen und dabei auch die Frage der Kostentragung der Tests noch einmal zu prüfen. Das Bundesministerium des Innern wird gebeten, eine entsprechende Änderung der Musterquarantäneverordnung vorlegen.
  • Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.
  • Die Länder werden die Kommunen und Betriebe über die Problematik der Verbreitung des SARS-CoV2-Virus über umluftbetriebene raumlufttechnische Anlagen informieren und auch eigene Anstrengungen unternehmen, um die notwendigen Umrüstungen zügig umzusetzen.

Bund und Länder verfolgen das Ziel, gemeinsam die Infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken. Niedrige Infektionszahlen sind die Voraussetzung dafür, dass die Infektionsausbreitung kontrollierbar bleibt, das Gesundheitswesen nicht überlastet wird und durch eine solche stabile Situation sich die Wirtschaft und damit auch die soziale Lage in Deutschland positiv entwickeln kann. Deshalb verfolgen Bund und Länder das Ziel, gemeinsam die Infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken.

Einschätzung des DStGB

Die Beschlüsse der Konferenz von Bund und Ländern zum weiteren Umgang mit der Pandemie sind zu begrüßen. Die nach der Urlaubssaison steigenden Fallzahlen sind regional unterschiedlich verteilt. Wichtig ist, dass vor jeglichen weiteren Öffnungsschritten auf die aktuelle Entwicklung der Pandemie in Deutschland und Europa geschaut wird. Bund und Länder bleiben aufgefordert, bei den verabredeten Maßnahmen auf die Möglichkeiten der Umsetzung vor Ort zu achten. Die Gesundheitsämter, aber auch die Ordnungsämter arbeiten bereits jetzt an ihren Belastungsgrenzen.

Feste, Märkte und Feiern: Positiv zu bewerten ist, dass es keine pauschale Absage z.B. für Stadtfeste und Weihnachtsmärkte gibt, sondern dass nur Veranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind, bis Ende des Jahres untersagt bleiben. Dies ist auch ein wichtiges Signal an Kommunen und Betreiber von Märkten, die Konzepte aufstellen und prüfen können, wie die Abstands- und Hygienevorgaben eingehalten werden können.

Bevorzugt sollten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. Hilfreich wäre, dass es Ausnahmeregelungen zum Aufstellen von Heizpilzen gibt, damit Veranstaltungen auch tatsächlich möglichst lange draußen stattfinden können.

Reisen in Corona-Risikogebiete: Zu begrüßen ist, dass es schärfere Regeln für Reisen in Corona-Risikogebiete geben wird. Für die Zeit der Pflicht-Quarantäne nach einer "vermeidbaren Reise" in ein solches Gebiet soll den Rückkehrern künftig kein Verdienstausfall gezahlt werden. Dies ist ein klares Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass mit dem Virus nicht leichtfertig umgegangen werden darf.

Stärkung des ÖGD: Bund und Länder müssen darüber hinaus die Absichtserklärungen zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienst mit dem Pakt für den ÖGD tatsächlich und nachhaltig umsetzen. Dazu gehört eine Digitalisierungsoffensive im Bereich der Gesundheitsämter genauso, wie Strategien zum Aufwuchs des Personals. Gerade bei der Umsetzung der Teststrategien braucht es digitaler Verfahren, die die Meldeprozesse z.B. zwischen den Laboren und Gesundheitsämtern beschleunigen.

Bußgelder im ÖPNV: Im Regional- und Fernverkehr soll kein Bußgeld, sondern ein wie ein „Bußgeld wirkendes erhöhtes einheitliches Beförderungsentgelt“ eingeführt werden. Dessen Umsetzung soll von den Verkehrsministern der Länder vorgenommen werden. Dies ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Vorteil ist, dass der Weg über das erhöhte Beförderungsentgelt ähnlich wie im Bereich der sog. „Schwarzfahrer“ von den Verkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen zivilrechtlich festgesetzt und gegenüber Kunden, die gegen die Pflicht zum Tragen einer Maske verstoßen, vollstreckt werden kann. Diese Lösung ist vorzugswürdig, weil sie mit dem Personal der Verkehrsunternehmen durchgesetzt werden kann. Dadurch werden die personellen Ressourcen der ohnehin stark belasteten kommunalen Ordnungsämter geschont. Außerdem wird bei diesem Weg über das Zivilrecht die Problematik der Beleihung Dritter mit Hoheitsrechten bei der Ahndung von Verstößen gegen die Corona-Verordnungen vermieden. Auf der anderen Seite schließt die Vorgehensweise gemeinsame Kontrollen der Ordnungsämter und der Mitarbeiter der Unternehmen im ÖPNV nicht aus.

Bildung: Prioritäten müssen die Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems, die Durchführung des Schulbetriebes und auch die weitere Erholung der Wirtschaft genießen. Insbesondere beim Schul- und KITAbetrieb ist Präsenzunterricht dem digitalen Homeschooling vorzuziehen. Der vorgesehene Ausbau von digitalen Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten im Schulumfeld ist dabei dringend notwendig und zu begrüßen. Wichtig ist, dass nicht nur die Investition in digitale Bildungsangebote, sondern vor allem auch der langfristige Betrieb durch Bund und Länder unterstützt wird.

Weitere Informationen:

Foto: © beermedia.de - Fotolia.com

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