Dr. Gerd Landsberg: „Es ist nicht hinnehmbar, wenn bei der beabsichtigten Baurechtsnovelle wichtige kommunale Instrumente gestrichen werden sollen. Dies betrifft sowohl die Regelung zu einer verbesserten Anwendung des Baugebots als auch den Vorschlag für einen Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Diese Streichungen sind nicht nachvollziehbar, zumal sie die konstruktiven Arbeiten der Baulandkommission und auch des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen nachträglich entwerten würden.“ Anders als es von Vertretern der Immobilienwirtschaft behauptet wird, stellen diese Instrumente keine Verfahrenserschwernisse dar. Vielmehr sind sie zentrale kommunale Instrumente zur Mobilisierung von Bauland und zur Schaffung und Sicherung bezahlbaren Wohnraums. Das Schreiben der kommunalen Spitzenverbände kann nachfolgend abgerufen werden.
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