Die Entwicklung der Zahlen zu den öffentlichen Haushaltsdefiziten in diesem Jahr lassen das ganze Ausmaß der Corona bedingten Steuerausfälle nach und nach deutlicher werden. Bei der zusätzlichen Corona-Steuerschätzung am 08.-10.09.2020 werden wohl wei-tere Zahlen dazu klarer werden. Der DStGB erwartet, dass der Bund und die Bundesländer dann auch über die bisher zugesagten 11,8 Milliarden Euro hinaus Kompensationen von Gewerbesteuerausfällen übernehmen werden. Zudem haben die Gemeinden signifikante Einnahmeausfälle beim Anteil an der Einkommensteuer, wie auch der Umsatzsteuer. Hier ist ein finanzieller Ausgleich ebenfalls bedeutsam. Denn gerade in der Corona-Krisensituation sind kommunale Investitionen ein Schlüsselelement, um die angeschlagene Wirtschaftsleistung wieder nach vorne bringen zu können.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kommunalhaushalte sind dramatisch. Einnahmen brechen ein, allein bei der Gewerbesteuer wird ein Ausfall von rund 12 Mrd. Euro zu beklagen sein, und die Ausgaben steigen äußerst dynamisch. Zurecht können Bürger*innen und Wirtschaft aber handlungsfähige Kommunen und eine funktionierende kommunale Daseinsvorsorge in und nach der Krise erwarten. Rund zwei Drittel der öffentlichen Bauinvestitionen werden in Deutschland von den Kommunen getätigt. Auch zur Ankurbelung der Konjunktur muss die Investitionsfähigkeit der Städte und Gemeinden daher nicht nur gesichert, sondern gerade jetzt auch gestärkt werden. Die Länder und der Bund stehen daher in der Pflicht, Corona-bedingte Steuerausfälle zu kompensieren, den kommunalen Finanzausgleich stabil zu halten, Corona-bedingte Mehrausgaben zumindest teilweise zu tragen sowie investive Fördermaßnahmen aufzulegen.
Anfang Juni haben sich die Koalitionäre auf ein umfassendes Konjunkturpaket des Bundes verständigt, das unter anderem die hälftige Kompensation der zu erwartenden Corona-bedingten Gewerbesteuerausfälle in diesem Jahr, eine dauerhafte Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft sowie diverse Förderprogramme vorsieht. Mit dem Paket, das teilweise vom Gesetzgeber noch verabschiedet werden muss, hat der Bund einen wichtigen Beitrag geleistet, um zumindest im laufenden Jahr die kommunalen Investitionen stabil zu erhalten. Angesichts der mittlerweile zu erwartenden langsamen Erholung der Wirtschaft und in der Folge nur langsam wieder steigenden gemeindlichen Steuereinnahmen muss hinsichtlich der Jahre 2021 und 2022 aber noch nachgesteuert werden.
Die Bundesländer stehen in der Verantwortung, ihre Kommunen aufgabengerecht finanziell auszustatten. Infolgedessen stehen vor allem sie in der Pflicht, auf die gravierenden fiskalischen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kommunen zu reagieren und eigene Rettungsschirme aufzulegen. Mittlerweile haben die meisten Länder kommunale Stützungsprogramme aufgelegt, die freilich in Umfang und finanziellem Volumen stark variieren. Einige Länder wollen zunächst erst die Ergebnisse der Corona-Sondersteuerschätzung vom 8. bis 10 September 2020 abwarten.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat mit Unterstützung seiner Mitgliedsverbände eine Übersicht zu den bisherigen bzw. geplanten Maßnahmen auf Landesebene erstellt. Die Übersicht enthält Informationen und Links zu prognostizierten Einnahmeausfällen, etwaigen haushaltsrechtlichen Erlassen des Landes, zu kommunalen Rettungsschirmen auf Landesebene sowie zu möglichen Erstattungen ausgefallener bzw. den Eltern rückerstatteter Kita-Beiträge.
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