Damit entstünde ein weiteres Bürokratie-Monster rund um den E-Scooter. Die Zielsetzung, falschen Umgang mit diesem Fahrzeug zu vermeiden und die Unfallzahlen zu reduzieren, ist richtig. Wir sollten uns in Deutschland allerdings endlich davon verabschieden, dass alle wünschenswerten Ziele - gerade im Verkehrsbereich - nur mit immer weitere Ver- und Geboten erreicht werden können. Das ist schon deshalb fraglich, weil zumeist das notwendige Personal fehlt, um diese Vorgaben flächendeckend zu kontrollieren und damit umzusetzen. Auch die zusätzliche Ausrüstung mit einer Blinkanlage erscheint unverhältnismäßig. Wir sollten die E-Scooter nicht zu kleinen Autos umfunktionieren. Im Übrigen gibt es längst Fahrradschutzhelme, die mit einer Leuchtdiode die Richtung anzeigen.
Die E-Scooter werden zwischenzeitlich in fast allen europäischen Großstädten angeboten. Eine Führerscheinpflicht gibt es allerdings nicht. Hinzu kommt, dass bei einer derartigen Betrachtungsweise eigentlich eine analoge Regelung auch für E-Bikes gelten müsste. Es ist sinnvoller, auf Einsicht der Nutzer und Verantwortung der Hersteller zu setzen. Da E-Scooter insbesondere auch von Jugendlichen genutzt werden, ist es durchaus sinnvoll, den Umgang und die entsprechenden Verkehrsregeln im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung zu thematisieren. Denkbar wäre auch (wie etwa in Tirol schon auf dem Markt), dass die Hersteller den Nutzern eine Online-Schulung anbieten und diejenigen, die diese Schulung erfolgreich absolviert haben, eine Vergünstigung bei der Nutzung bekommen.
Auch Aufklärungskampagnen der Hersteller in den sozialen Netzwerken über die Gefahren und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen könnten einen wichtigen Beitrag leisten. Eigenverantwortung und Herstelleraktivitäten sind allemal besser als weitere Bürokratie und die damit verbundenen Kosten für die Allgemeinheit.
(Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)
Weitere Informationen:
Foto: © Studio-Romantic - stock.adobe.com