Wenn wir die Energiewende schaffen wollen, müssen wir sicherstellen, dass in Deutschland mehr Windkraftanlagen gebaut werden. Im vergangenen Jahr sind nur 276 neue Windkraftanlagen gebaut worden. Das ist der niedrigste Zuwachs seit 20 Jahren. Wenn Deutschland aus Atomenergie und Kohle aussteigt, gibt es keine Alternative zum konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien. Dazu gehört auch die Windkraft. Die Bürgerinnen und Bürger sind zwar alle für die Energiewende, aber gleichwohl wächst der Widerstand gegen entsprechende Anlagen. Diese Bürgerproteste muss man ernst nehmen, aber auch mit einer klaren Kommunikationsstrategie dagegen halten. Windkraftanlagen stehen regelmäßig in den ländlichen Räumen und die Menschen vor Ort haben das Gefühl: „Wir leisten einen Beitrag, das Landschaftsbild wird beeinträchtigt, aber wir haben nichts davon.“
Ein richtiger und wichtiger Ansatz wäre es deshalb, die Standortgemeinden dauerhaft an der Wertschöpfung zu beteiligen. Es muss darum gehen, Anreize für mehr Akzeptanz und Engagement zu erzielen. Der Vorschlag, dass die Kommunen nach einem bundesweit einheitlichen System circa 10.000 Euro pro Jahr pro Anlage erhalten ist richtig, wenn die Bürgerinnen und Bürger merken, dass mit dem Erlös zum Beispiel der Kindergarten erneuert oder das Schwimmbad erhalten wird, hat das einen maßgeblichen Einfluss auf die Akzeptanz. Auch andere finanzielle Beteiligungsmodelle, etwa in Form von Bürgerwindenergieanlagen oder Energiegenossenschaften sollten gestärkt werden, denn es zeigt sich vor Ort, dass auch diese Modelle die Akzeptanz deutlich erhöhen. Entscheidend ist, dass die Allgemeinheit vor Ort von den Anlagen profitiert. Ein Bürgerwindgeld für Einzelpersonen hält der DStGB nicht für geeignet. Das würde die Gefahr mit sich bringen, dass die Zahl der Anspruchsteller kaum wirksam zu begrenzen ist. Zudem würde sich dann auch die Frage stellen, ob nicht auch bei anderen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge und der Infrastruktur von der erweiterten Straße, der zusätzlichen Abfahrt, der Kläranlage oder ähnlichen Einrichtungen entsprechend verfahren werden müsste. Im Rahmen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums müssen wir von den Menschen erwarten, dass sie im zumutbaren Rahmen öffentliche Einrichtungen der Infrastruktur und dazu gehören auch Windkraftanlagen, akzeptieren.
Viele Windkraftprojekte scheitern auch an Klagen von Wald- und Vogelschützern und am Fehlen der notwendigen artenschutzrechtlichen Genehmigungen. Das kann zum absoluten Planungshindernis werden. Hier ist eine angemessene und verhältnismäßige Auslegung des Artenschutzes geboten. Gerade neue Technologien, die bereits in den Niederlanden zur Anwendung kommen, zeigen, dass man den sog. „Vogelschlag“ deutlich minimieren kann. Die Niederländer haben zum Schutz der Seeadler in erste Windkraftanlagen ein automatisiertes Warnsystem eingebaut, so dass sich die Anlage bei Herannahen der Vögel kurzfristig automatisch abschaltet.
(Ein Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)
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