Kern des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vorgelegten Referentenentwurfs ist die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die in dem Gesetzesentwurf formulierten Regelungen sind angesichts der enormen Umweltprobleme und Defizite insbesondere im Bereich der Abfallentsorgung aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände überwiegend als notwendig und weitgehend als positiv zu bewerten.
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