PKW-Maut

Nach EuGH-Entscheidung neue Mautdiskussion

Nachdem der Europäische Gerichtshof die in Deutschland vorgesehene Mautlösung als europarechtswidrig eingestuft hat, beginnt die Diskussion um eine Pkw-Maut von vorne. Dabei werden Klimagesichtspunkte und der sich teilweise abzeichnende Verkehrsinfarkt in manchen Städten eine wichtige Rolle spielen. Es kann durchaus vernünftig sein, die Kfz-Steuer abzuschaffen und ein Mautsystem auch für Pkw einzuführen. Das macht allerdings nur dann Sinn, wenn es mit einer intelligenten Steuerung verbunden wird. So könnte man somit beispielsweise den Kölner Autobahnring zu Stoßzeiten entlasten, indem die anfallende Maut dann höher ausfällt als zu Zeiten mit geringem Verkehrsaufkommen. Auch der Schadstoffausstoß der einzelnen Fahrzeuge könnte bei der Mauthöhe gewichtet werden. Wichtig wäre es allerdings, gerade die ländlichen Räume und die Pendler, die vielfach keine Alternative zur Nutzung eines PKW haben, nicht zusätzlich zu belasten. Last not least müsste sichergestellt werden, dass die erzielten Einnahmen der Verkehrsinfrastruktur zu Gute kommen und beispielsweise auch genutzt werden können, um den ÖPNV auf Straße und Schiene zu stärken.

Aus kommunaler Sicht sind zudem die Ausführungen des Gerichts zum Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit hervorzuheben. Demnach wäre eine Infrastrukturabgabe möglich, welche das bisherige System der Steuerfinanzierung durch ein System der Nutzerfinanzierung (einschließlich Halter und Fahrer von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen) ersetzt. Hierbei ist jedoch das Unionsrecht in Form des Diskriminierungsverbots zu beachten. Der Gerichtshof stellt hierzu fest, dass die Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen bewirke, dass die von diesen entrichtete Infrastrukturabgabe vollständig kompensiert werde. Folge sei, dass die wirtschaftliche Last dieser Abgabe tatsächlich allein auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liege. Zudem werde die Infrastrukturabgabe für Deutsche jährlich und ohne die Möglichkeit geschuldet, eine Vignette für einen kürzeren Zeitraum zu wählen. Die sollte bei einer nutzungsorientierten Finanzierung jedoch ermöglicht werden. Zudem wurde bemängelt, dass Deutschland keine näheren Angaben zum Umfang des bisherigen Steuerbeitrags zur Infrastrukturfinanzierung gemacht habe.

Das Urteil des EuGH macht somit deutlich, welche Besonderheiten bei der Einführung einer Maut in Form einer Infrastrukturabgabe zu beachten sind, die den Übergang zur Finanzierung der Straßeninfrastruktur durch alle Nutzer nach dem „Benutzerprinzip" und dem „Verursacherprinzip" abbilden soll. Der Mitgliedsstaat muss in diesem Fall genau belegen, wie und in welchem Umfang das Aufkommen aus einer solche Abgabe zur Finanzierung der Infrastrukturen eigesetzt werden soll. Zudem sind aus Gründen der Verhältnismäßigkeit neben der Erhebung einer Jahresvignette auch zeitlich kürzer befristete Abgaben geboten. Dies ist beachtlich, weil beispielsweise eine Mauterhebung und Infrastrukturfinanzierung, die auf das gesamte Straßennetz ausgedehnt wird, dies gleichermaßen belegen muss.

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(Foto: © Gina Sanders - Fotolia.com)

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