In Deutschland fallen jährlich immer noch rund sechs Millionen Tonnen Plastikmüll an. Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen, Zigarettenfilter und Plastiktüten werden nur kurzzeitig verwendet, im Schnitt 10 Minuten, und landen danach in den öffentlichen Abfalleimern sowie vielfach in der Landschaft. Die Kosten für die öffentliche Abfallbeseitigung sind immens! Es ist nicht hinnehmbar, dass diese Kosten über die kommunale Abfallbeseitigung der Allgemeinheit auferlegt werden. Wer als Hersteller „Wegwerfartikel“ in Umlauf bringt, muss sich an der ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung finanziell angemessen beteiligen. Dies trägt nicht nur zu einer größeren Verursachergerechtigkeit bei, sondern bietet auch Anreize, zukünftig auf umweltschonendere Alternativen, wie zum Beispiel Mehrweglösungen, zu setzen.
Die freiwillige Verpflichtung des Handels, Plastiktüten in Geschäften kostenpflichtig zu machen, hat zwar den Verbrauch von Plastiktüten von 45 pro Kopf im Jahr 2016 auf 24 im Jahr 2018 reduziert. Dies reicht jedoch bei Weitem nicht aus. Jährlich werden allein bis zu 2,8 Mrd. Einwegbecher verbraucht, die häufig nicht in der Gelben Tonne, sondern in den öffentlichen Papierkörben landen. Daher ist die geplante Kostenbeteiligung der Hersteller bei der Abfallbeseitigung ein richtiger und sinnvoller Schritt. Der Bund muss nun zügig die erforderlichen Rechtsgrundlagen im Kreislaufwirtschaftsgesetz schaffen und die Datengrundlagen zum Anteil von Einwegverpackungen im öffentlichen Abfall ermitteln. Auf dieser Basis ist die Höhe der Finanzierungsbeiträge der Hersteller verbindlich festzulegen. Städte und Gemeinden werden darüber hinaus ihre bereits erfolgreich praktizierte Abfallberatung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch in Schulen und Kindergärten, fortsetzen. Ziel aller Beteiligten muss es sein, den Anteil an Einwegverpackungen und Plastikmüll nachhaltig zu reduzieren.