Auch ist es sinnvoll, mithilfe des Pilotversuchs zu eruieren, wie die Verkehrssicherheit für Radfahrer verbessert werden kann. Gerade beim Rechtsabbiegen kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Radfahrer werden hier geschnitten oder schlicht übersehen. Stichwort: Toter Winkel. Er entsteht besonders häufig dann, wenn Radler neben LKW, Bussen oder Autos auf Grün warten. Beim Anfahren in die Kurve werden sie daher häufig angefahren.
Derzeit läuft darüber hinaus bereits eine Novelle der StVO, wonach - einer Forderung des DStGB entsprechend - die existierende Grünpfeilregelung auf am rechten Fahrbahnrand gelegene Radfahrstreifen sowie baulich angelegte straßenbegleitende Radwege ausgedehnt werden. Die bislang nur für den rechten Fahrstreifen einer Straße geltende Regelung ist seit 1994 Bestandteil der bundesdeutschen StVO, in der DDR wurde der Grünpfeil bereits 1978 eingeführt.
Für die Verkehrsteilnehmer ändert sich, beim aktuellen Pilotversuch, an der eigentlichen Regelung nichts: Es darf nach vorherigem Anhalten auch bei Rot rechts abgebogen werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Neu ist jedoch, dass diese Verkehrszeichen durch den Zusatz „nur Radverkehr“ dies ausschließlich Radfahrern gestatten.
Initiiert wird der Pilotversuch von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Im Jahr 2020 soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen beschlossen werden, ob die StVO sowie die Anforderungen in der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) entsprechend angepasst werden.