„Motivation und Anlass für die Städte und Gemeinden, sich mit Forderungen und Vorschlägen zum Gelingen des Europäischen Integrationswerkes zu melden.“, so Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB in Berlin. „Klimapolitik, Migration, Brexit, Sicherheit, internationaler Handel und andere Heraus-forderungen an die europäische Völkerfamilie zeigen – Europa ist kein Selbstläufer! Für Europa muss man aufstehen, Gesicht zeigen und sich einsetzen. Wir brauchen einen mutigen Neustart für Europa! Darum stellen wir zum 01.12.2019 einen Kommunalen Appell zur Amtsaufnahme der neuen EU-Kommission vor.“
1. Partnerschaft zwischen EU und Kommunen!
Viel zu lange hatte man in den Städten und Gemeinden das Gefühl, dass von Brüssel aus über sie hinweg regiert wird. Demgegenüber muss ein Modell des partnerschaftlichen Zusammenwirkens aller demokratisch legitimierten Ebenen verwirklicht werden: Der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen.
2. Starke EU nicht ohne ausreichende Finanzmittel
Zusammenhalt, Mehrwert, Nachhaltigkeit. Diese Themen müssen die europäische Haushaltspolitik prägen. Wir fordern mehr europäische Förderung bei nachhaltigen Zukunftsthemen. Dazu zählen eine europäische Klimapolitik, Migrationspolitik oder die Themen Infrastruktur, Mobilität, Innovationen und die Entfaltung des Potenzials der Digitalisierung für die Menschen und für die Wirtschaft in Europa. Dafür müssen die nötigen Finanzmittel in der EU gemeinsam aufgebracht werden. Der European Green Deal muss Wirklichkeit werden!
3. Gelebte Subsidiarität garantiert Bürgernähe!
Die Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit dürfen keine bloßen juristischen Worthülsen sein. Ihre Einhaltung und Überwachung sind ein Weg zu Bürgernähe in Europa! Die Allzuständigkeit der Gemeinden für die örtlichen Fragen darf nicht durch die EU beeinträchtigt wird. Die Kommunen wissen mit ihrem Selbstverwaltungsrecht am besten, was und wie vor Ort zu regeln ist. Wir begrüßen die Pläne von Kommissionspräsidentin von der Leyen, eine europäische Reformkonferenz einzuberufen. 10 Jahre nach dem Vertrag von Lissabon ist ein Neustart für Europa nötig!
4. Kommunale Daseinsvorsorge schützen!
Die Städte und Gemeinden geben den Menschen Heimat. Das gilt auch und gerade in der Internationalisierung. Die Menschen erleben Europa vielfach in ihrer Gemeinde, vor Ort. Allerdings auch in negativer Weise, wenn Städte und Gemeinden und deren kommunale Unternehmen um starke und hochwertige kommunale Daseinsvorsorgeleistungen im europäischen Binnenmarkt kämpfen müssen. Die EU muss akzeptieren und verinnerlichen, dass kommunale Daseinsvorsorge kein Hindernis für einen erfolgreichen EU-Binnenmarkt ist, sondern dessen Voraussetzung. Das EU-Wettbewerbs- und Beihilfenrecht muss auf die zwingend nötigen Vorschriften zum Schutze der europäischen Märkte reduziert werden. Schwellenwerte in diesen Rechtsbereichen müssen erhöht, Verwaltungsverfahren vereinfacht, regionale nachhaltige Wirtschaftskreisläufe in einer mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung als Kernelement einer prosperierenden Wirtschaft gestärkt werden.
5. Städtepartnerschaftsarbeit fördern ‒ Europäisches Bewusstsein schaffen!
Die Städte und Gemeinden fordern: Die EU muss 1 Euro pro Einwohner im Jahr zur Förderung der kommunalen Partnerschaftsarbeit ausgeben! Städtepartnerschaften sind gelebter europäischer Gemeinsinn und Völkerverständigung im wörtlichen Sinne. Beginnend bei Schüleraustauschen, über Bürgerbegegnungen bis hin zur Zusammenarbeit der Unternehmen ist eine aktive kommunale Partnerschaftsarbeit in Europa von unschätzbarem Wert und eine konkrete Möglichkeit, ein europäisches Bewusstsein zu schaffen.
6. EU-Regionalpolitik zukunftsgerecht weiterentwickeln!
Die europäische Regionalpolitik muss beibehalten und gestärkt werden! Sie schafft einen Mehrwert in den Regionen und Kommunen und aktiviert vor Ort für Europa. Die EU-Förderfonds müssen auf den Prüfstand, ob durch sie ausreichend in Innovation und zukunftsorientierte Infrastruktur wie Breitband und Digitalisierung investiert wird. Auch nach einem Brexit müssen die europäischen Fördertöpfe handlungsstark ausgestattet sein!
7. In der EU politische Verantwortung für die Kommunen schaffen!
In der EU und ihren Institutionen muss politische Verantwortung und Verantwortlichkeit für die Städte und Gemeinden geschaffen werden! Auch in der EU-Kommission muss es einen für die Städte und Gemeinden als Partnerinnen der EU verantwortlichen Kommissar geben. Alle Dienststellen der EU müssen angehalten werden, in ihrer Arbeit die Städte und Gemeinden im Blick zu haben und deren kommunales Selbstverwaltungsrecht zu achten. Der Präsident des Ausschusses der Regionen und Kommunen der EU sollte regelmäßig zur Teilnahme an den EU-Ratsgipfeltreffen eingeladen werden. Die deutschen Kommunen müssen deutlich mehr als bisherigen 3 Sitze im Ausschuss der Regionen der EU bekommen!
(DStGB-Pressemitteilung Nr. 36-2019)
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