Neues Gesetz soll mehr Rechtssicherheit schaffen
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (mit der Ergänzung des Paragraphen 45a "Umgang mit dem Wolf") schafft mehr Rechtssicherheit bei der Entnahme von Wölfen, die Weidetiere reißen. Für eine Abschussgenehmigung durch die zuständigen Umweltministerien der Länder reicht es, wenn der Weidetierhalter einen "ernsten" Schaden durch Wölfe erleidet, der Schaden muss nicht die wirtschaftliche Existenz gefährden, wie in der Rechtsprechung teilweise verlangt wurde. Das hilft auch den Hobbytierhalten. Wenn Schäden bei Nutztierrissen keinem bestimmten Wolf eines Rudels zugeordnet werden können, ist nun der Abschuss einzelner Mitglieder des Rudels möglich, bis es zu keinen weiteren Schäden in dem betreffenden Gebiet mehr kommt. Die Grundlage dafür bleibt eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in jedem Einzelfall. Bei der Entnahme sollen die vor Ort Jagdausübungsberechtigten - soweit machbar - mit eingebunden werden.
Primär ist der Schutz der Herden durch Weidetierhalter selbst
Voraussetzung bleibt, dass die Weidetierhalter ihre Herden ausreichend schützen. Nur so lernen Wölfe Nutztiere gar nicht erst als leichte Beute kennen. Abgeschossen werden dürfen nur Wölfe, die Herdenschutzzäune mehr als einmal überwinden. Das ist bereits gängige Praxis in den Bundesländern, die in jedem Einzelfall den Abschuss anordnen müssen.
Füttern von Wölfen verboten – Entnahme von Wolf-Hund-Hybriden
Da das Füttern von Wölfen diese an Menschen gewöhnt und davon eine Gefahr ausgehen könnte, schreibt die vorgeschlagene Neuregelung ein Fütterungsverbot vor. Zudem ist vorgesehen, dass sogenannte "Wolf-Hund-Hybride", durch die zuständige Behörde entnommen werden, da die Einbringung von Haustiergenen eine Gefahr für die wilde Wolfspopulation darstellt.
Über 100 Wolfsrudel und Wolfspaare leben in Deutschland
Nach neuen Erhebungen der Bundesländer, die durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zu den amtlich bestätigten deutschen Wolfszahlen zusammengeführt wurden, gibt es 105 Wolfsrudel in Deutschland. Das Wolfvorkommen konzentriert sich weiterhin auf das Gebiet von der sächsischen Lausitz in nordwestliche Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Zum ersten Mal seit der Ausrottung der Art in Deutschland konnten zudem in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein jeweils einzelne territoriale Wölfe bestätigt werden. Weitere territoriale Vorkommen konnten in Thüringen und Bayern nachgewiesen werden. Die meisten Wolfsrudel leben in Brandenburg (41), gefolgt von Sachsen (22) und Niedersachsen (21). Neben den 105 Rudeln sind weiterhin 25 Wolfspaare sowie 13 sesshafte Einzelwölfe für das Monitoringjahr 2018/19 bestätigt.
Anmerkung des DStGB
Die kommunalen Spitzenverbände haben zu dem Gesetzentwurf im Rahmen der Anhörung im Umweltausschuss Stellung bezogen.
Weiterführende Informationen und umfassende Daten und Fakten zum Wolf bietet ein Pressehintergrundpapier zum Wolf des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Es steht ebenso wie eine Karte der aktuellen Wolfsvorkommen in Deutschland im Pressebereich auf der BfN-Website zum Download zur Verfügung: https://www.bfn.de/presse/hintergrundinfos.html.
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