Der Ausschussvorsitzende, Amtsdirektor Rainer Jürgensen, und der Gastgeber der Sitzung, 1. Bürgermeister Josef Mend, erläuterten vor der Presse die zentralen politischen Forderungen der Kommunen in der Iphöfer Europapolitischen Deklaration:
- In der EU muss politische Verantwortung und Verantwortlichkeit für die Städte und Gemeinden geschaffen und gesichert werden!
- Partnerschaft zwischen EU und Kommunen! Viel zu lange hatte man in den Städten und Gemeinden das Gefühl, dass von Brüssel aus über sie hinweg regiert wird. Demgegenüber muss ein Modell des partnerschaftlichen Zusammenwirkens aller demokratisch legitimierten Ebenen verwirklicht werden: Der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen.
- Gelebte Subsidiarität garantiert Bürgernähe! Die Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sind keine bloßen juristischen Begriffe. Ihre Einhaltung und Überwachung sind ein Weg zu Bürgernähe in Europa! Es muss garantiert werden, dass die Allzuständigkeit der Gemeinden für die örtlichen Fragen nicht durch die EU beeinträchtigt wird. Die Kommunen wissen mit ihrem Selbstverwaltungsrecht am besten, was und wie vor Ort zu regeln ist.
- Kommunale Daseinsvorsorge schützen! Die Städte und Gemeinden geben den Menschen Heimat. Die Menschen erleben Europa vielfach in ihrer Gemeinde, vor Ort. Allerdings auch in negativer Weise, wenn Städte und Gemeinden und deren kommunale Un-ternehmen um starke und hochwertige kommunale Daseinsvorsorgeleistungen im europäischen Binnenmarkt kämpfen müssen. Die EU muss akzeptieren und verinnerlichen, dass kommunale Daseinsvorsorge kein Hindernis für einen erfolgreichen EU-Binnenmarkt ist, sondern dessen Voraussetzung.
- Städtepartnerschaftsarbeit fördern ‒ Europäisches Bewusstsein schaffen! Die Städte und Gemeinden fordern: Die EU muss 1 Euro pro Einwohner im Jahr zur Förderung der kommunalen Partnerschaftsarbeit ausgeben! Städtepartnerschaften sind gelebter europäischer Gemeinsinn und Völkerverständigung im wörtlichen Sinne.
Weitere Schwerpunkte der Europapolitischen Tagung in Iphofen mit Kommunalpolitikern-/innen aus ganz Deutschland waren u.a. aktuelle Fragen öffentlicher Ausschreibungen und des Planungsrechts nach EU-Vorgaben, die auch die kleinsten Gemeinden in Europa betreffen. Klimapolitik und EU, Digitalisierung, Förderung des Breit-bandausbaus und nicht zuletzt Migration und Integration bis hin zur heiß diskutierten Frage von EU-Vorgaben für Kunstrasenplätze standen ebenfalls an. Zu letztgenanntem Thema konnte jedenfalls teilweise Entwarnung gegeben werden - aktuell gibt es auf EU-Ebene keine Bestrebungen, vorhandene Kunstrasenplätze zu verbieten.
(DStGB-Pressemitteilung Nr. 31-2019)
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