Grundsteuer

Grundsteuerreform beschließen!

Seit über einem Vierteljahrhundert wird bereits über eine Reform der Grundsteuer verhandelt. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr bleiben dem Gesetzgeber nun nur noch zweieinhalb Monate, um endlich eine Neuregelung der für die Städte und Gemeinden so lebenswichtigen Grundsteuer zu beschließen. Ansonsten kann die konjunkturunabhängige und über den gemeindlichen Hebesatz in ihrem Aufkommen zudem einsteuerbare Grundsteuer nicht mehr von den Städten und Gemeinden erhoben werden. Selbst in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen können die Kommunen jedoch nicht auf das Aufkommen in Höhe von rund 14 Mrd. Euro verzichten. „Sollte das Reformgesetz nicht mehr in diesem Jahr beschlossen werden, würden vielerorts nicht nur sprichwörtlich die Lichter ausgehen. Gerade in finanzschwachen Gemeinden würde die kommunale Selbstverwaltung endgültig beerdigt werden.“, so der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling (Neuburg a.d. Donau), und der gastgebende Bürgermeister Thomas Görtz.

Die Disparitäten zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen sind in den letzten Jahren immer größer geworden. Dies zeigt sich insbesondere auch bei den kommunalen Altschulden. Länder und Bund müssen die historische Niedrigzinsphase jetzt nutzen und endlich das Problem der kommunalen Altschulden lösen. „Nur so können für die hochverschuldeten Städte und Gemeinden wieder Gleichwertigkeit und Chancengerechtigkeit erzielt und Zukunftsperspektiven eröffnet werden.“, so Dr. Gmehling und Görtz. Um das Entstehen neuer Schuldenberge auf Ebene der Städte und Gemeinden zu verhindern, sind Länder und Bund in der Pflicht, eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung sicherzustellen, die es den Kommunen erlaubt, pflichtige und freiwillige kommunale Selbstverwaltungsaufgaben zu erledigen.

Derzeit werden Standortgemeinden von Windkraft- und Solarenergieanlagen steuerlich nur marginal an der Wertschöpfung beteiligt. „Dies ist den Bürgern vor Ort nur schwer zu erklären und trägt nicht unbedingt zur Akzeptanz der Energiewende bei. Die Kommunen, die vor Ort die auch vorhandenen negativen Belastungen solcher Anlagen spüren, müssen zumindest angemessen über die Gewerbesteuer beteiligt werden.“, so Dr. Gmehling und Görtz. Der Vorschlag des Bundesrates hier gegenzusteuern und bei der Zerlegung vom Buchwert des Sachanlagevermögens auf die installierte Leistung abzustellen, geht daher in die richtige Richtung.

Weitere Informationen:

Foto: © DStGB

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