Wie in DStGB Aktuell 2619 berichtet, hatte das Bundeskabinett am 21. Juni 2019 im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahrens die überarbeiteten Referentenentwürfe zur Reform der Grundsteuer gebilligt. Mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag ist am 27. Juni 2019 das förmliche Gesetzgebungsverfahren endlich gestartet. Für den 11. September 2019 hat der Finanzausschuss des Bundestages zwei öffentliche Anhörungen angesetzt. Zunächst geht es um die Einführung einer Öffnungsklausel für die Bundesländer bei der Erhebung der Grundsteuer und die notwendigen Grundgesetzänderungen (Art. 72, 105, 125b GG). Die zweite Anhörung befasst sich mit dem Entwurf eines Gesetzes der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts. Ferner geht es in der zweiten öffentlichen Anhörung um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (Grundsteuer C).
Die Reform der Grundsteuer wurde auch im aktuellen Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen ausführlich aufgegriffen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2019/07/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-grundsteuerreform.html.