In dieser Woche jährte sich der Urteilsspruch aus Karlsruhe zur Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer. Damit die Städte und Gemeinden die für sie so lebenswichtige Grundsteuer auch im kommenden Jahr noch erheben können, muss der Gesetzgeber in diesem Jahr eine Neuregelung beschließen. Die konjunkturunabhängige und über den gemeindlichen Hebesatz in ihrem Aufkommen einsteuerbare Grundsteuer ist fundamentale Säule der Kommunalfinanzierung, auf die rund 14 Mrd. Euro können die Kommunen selbst in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen nicht verzichten. „Ein Ausfall der Grundsteuer wäre gerade für finanzschwache Gemeinden der letzte Sargnagel für die kommunale Selbstverwaltung.“ so der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling (Neuburg a.d. Donau), und der gastgebende Bürgermeister Hermann Josef Schmidt.
Die Disparitäten zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen sind in den letzten Jahren immer größer geworden. Dies zeigt sich insbesondere auch bei den kommunalen Altschulden. Länder und Bund müssen gemeinsam mit den betroffenen Kommunen hier endlich eine Lösung für die Tilgung und Zinssicherung finden und umsetzen. „Nur so können für die hochverschuldeten Städte und Gemeinden wieder Gleichwertigkeit und Chancengerechtigkeit erzielt und Zukunftsperspektiven eröffnet werden.“ so Dr. Gmehling und Schmidt.
Um das Entstehen neuer Schuldenberge auf Ebene der Städte und Gemeinden zu verhindern, sind Länder und Bund in der Pflicht, eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung sicherzustellen, die es den Kommunen erlaubt, pflichtige und freiwillige kommunale Selbstverwaltungsaufgaben zu erledigen. Neben einer Stärkung der gemeindlichen Steuerbasis, zum Beispiel über eine Erhöhung des gemeindlichen Umsatzsteueranteils, sind die Kommunen noch stärker bei den Sozialausgaben zu entlasten. Die gilt insbesondere für die Kosten der Unterkunft, dynamische Ausgabensteigerungen sind aber auch bei der Kinder- und Jugendhilfe wie der Eingliederungshilfe zu beobachten. Außer Frage steht, dass sich der Bund auch künftig an den flüchtlingsbedingten Kosten maßgeblich wird beteiligen müssen. „Das zarte Pflänzchen der erfolgreichen Integration in den Kommunen vor Ort darf nicht durch den Bund trockengelegt werden. Integration ist ein Marathon und kein Sprint, hierzu müssen sich endlich alle Beteiligten bekennen und zwar langfristig und vor allem auch finanziell!“, so Dr. Gmehling und Schmidt.
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(Foto: © Gemeinde Tholey)