Am 10. April jährt sich die Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer und der dem Gesetzgeber gesetzten Frist, bis Ende 2019 eine Neuregelung zu schaffen. Nachdem ein Jahr verstrichen ist, können Bund und Länder bislang keine Ergebnisse vorweisen.
„Länder und Bund sind in der Pflicht, das Grundsteueraufkommen von 14 Milliarden im Jahr für die kommunale Selbstverwaltung zu sichern“, so Landsberg zum Jahrestag der Urteilsverkündung durch das BVerfG. „Nur bei einer Sicherung dieser Mittel können wir in den Städten und Gemeinden dringend nötige Zukunfts-Investitionen tätigen und hochwertige Dienstleistungen für Bürger und Wirtschaft erbringen. Die Kommunen brauchen Planungssicherheit zur Sicherung ihrer Handlungsfähigkeit.“ Bürgerschaft und Wirtschaft erwarten zu Recht u. a. mehr Bildung, mehr Betreuung und mehr Investitionen in den Kommunen. Dafür müssen diese aber auch auskömmlich finanziert werden. Der in vielen Ländern stattfindende Verzicht auf Straßenausbeiträge wird den Druck auf die Finanzierbarkeit kommunaler Investitionen ohnehin noch weiter verschärfen.
„Gerade in finanzschwachen Gemeinden werden ohne eine zügige Reform buchstäblich die Lichter ausgehen“, so Landsberg. „Die Grundsteuer muss wieder gerecht, nachvollziehbar und transparent werden. Die Grundsteuer ist für die Gemeinden eine wichtige und gute Steuer, weil sie den Hebesatz festlegen können und die Einnahmen vor Ort wieder voll investiert werden. Dafür gibt es Akzeptanz beim Bürger und der Wirtschaft, diese darf nicht vertan werden.“ Und in Summe wird die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein, die Städte und Gemeinden werden die Reform nicht für eine Steuererhöhung nutzen! Die Belastung durch die Grundsteuer gehört zu den niedrigsten Steuerbelastungen überhaupt, sie liegt im Schnitt für einen Bürger bei unter 20,00 Euro im Monat.
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