Positiv ist aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes festzuhalten, dass die nun veröffentlichten Schlussfolgerungen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden weiter erörtert werden sollen. Aus Sicht des DStGB ist es zwingend erforderlich, dass die Vorschläge nun auch umgesetzt werden. Denn beim Ziel der Gleichwertigkeit besteht weniger ein Erkenntnis-, als ein Umsetzungsproblem.
Der Hinweis, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen aus den vorhandenen Etats der jeweiligen Bundesressorts finanziert werden sollen, ist ernüchternd. Politische Prioritäten der Gleichwertigkeit zu finden und fokussiert in den Bundesressorts umzusetzen, ist gewiss eine richtige Herangehensweise. Ohne zusätzliche Etatausstattung ist gleichwohl zu erwarten, dass der Effekt und die Umsetzungsgeschwindigkeit der Maßnahmen dem Handlungsbedarf kaum wird entsprechen können.
Es ist daher erforderlich, dass im Haushalt des Bundes wie der Länder entsprechende zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Beiträge von Bund, Ländern und Gemeinden sollten zudem abgestimmt und „aus einem Guss“ erfolgen, um einen möglichst effizienten Effekt erzielen zu können. Der Dialog der Beteiligten muss daher mit Blick auf konkrete Umsetzungsmaßnahmen fortgesetzt werden.
Eine erste Bewertung aus Sicht des DStGB findet sich unten als PDF-Dokument zum Download.
Weitere Informationen:
(Foto: © Christian Schwier-Fotolia.com)