Grundsteuer

Gerechte Grundsteuerreform endlich auf den Weg bringen

Die Menschen erwarten eine bessere Infrastruktur bei Straßen, Wegen, Plätzen, Kindergärten und Schulen - da darf die Politik uns nicht im Stich lassen und die zweitwichtigste Einnahmequelle in die Verfassungswidrigkeit laufen lassen. Denn wenn bis zum Jahresende (31.12.2019) die Reform nicht im Bundesgesetzblatt steht, darf die Steuer nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erhoben werden. Seit Jahren diskutiert die Politik über die Lösung, jetzt muss sie kommen. Eine reine Orientierung an der Fläche ohne Wertbezug - wie sie teilweise gefordert wird - ist nicht mehrheitsfähig und würde wohl auch dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Gerechtigkeitsmaßstab nicht genügen. Denn wenn es nur nach der Fläche ginge, würde die Villa in bester Lage genauso besteuert werden müssen wie ein einfaches Haus in schlechterer Gegend. Es muss möglich sein, ein einfaches weitgehend unbürokratisches System zu etablieren. Richtig ist der Ansatz, dass der Eigentümer nur das Baujahr und die Größe von Grundstück und Gebäude angeben muss. Als zusätzliche Kriterien können dann die ohnehin vorhandenen Bodenrichtwerte und der Mietspiegel zur Wertermittlung genutzt werden. Diese pauschalen Ansätze sind umsetzbar. Die Frage, ob die Grundsteuer weiterhin auf die Mieter umgelegt werden darf, ist davon unabhängig und regelt sich nach einer entsprechenden Verordnung. Die Kommunen stehen zu Ihrer Aussage, dass das Aufkommen der Grundsteuer insgesamt nicht steigen soll und können dies durch ihr Hebesatzrecht steuern. Natürlich wird es in Einzelfällen Gewinner (also Personen, die weniger bezahlen müssen), aber auch Verlierer geben (Personen, für die sich die Grundsteuer erhöht). Das ist aber Folge der vom Bundesverfassungsgericht geforderten größeren Gerechtigkeit. Insgesamt sind auch die Warnungen vor angeblichen Verteuerungen nicht gerechtfertigt, denn der Grundsteuerbetrag liegt bei etwa 20 Cent pro Quadratmeter und stellt damit keinen entscheidenden Faktor weder für die Miethöhe noch für die Frage dar, ob ich ein Wohngebäude errichte oder nicht.

(Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)

(Foto: © grafikplusfoto - Fotolia.com)

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