Der Tarif U-St (Stadtfeste, Straßenfeste und sonstige Veranstaltungen im Freien) erhöht sich geringfügig von 82,40 Euro auf 84,35 Euro je 500 qm Veranstaltungsfläche.
Zur Klarstellung: Bei der Flächenberechnung für „sonstige Veranstaltungen im Freien“ wird nur die zur Veranstaltung zugängliche Fläche zugrunde gelegt. Aufgrund mehrjähriger Einführungsphasen kommt es auch in weiteren Tarifen (z.B. mit Hintergrundmusik oder Radio in Gaststätten und in Handelsgeschäften, Musikwiedergaben in Musikkneipen und Discotheken) entsprechend den in den letzten Jahren getroffenen Vereinbarungen zu Tariferhöhungen. Ab dem Jahr 2020 werden dann vor dem H0intergrund ergangener Rechtsprechung die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, bei denen ein Eintrittsgeld erhoben wird, angepasst. Der Tarifsatz je 1 Euro Eintrittsgeld wird sich über einen Zeitraum von 4 Jahren von 6,67 Euro auf 8,50 Euro erhöhen.
Weitere GEMA-Forderungen, die zu Veränderungen und Kostensteigerungen in anderen Tarifen geführt hätten, konnten im Interesse der Verbandsmitglieder abgewehrt werden.
Überarbeitete Auflage des Gema – Handbuchs
Darüber hinaus wurde eine überarbeitete Auflage der gemeinsamen Informationsschrift (GEMA-Handbuch) der BVMV und der GEMA veröffentlicht. Diese Schrift dient als Hilfe und Leitfaden und soll die Anwendung der Tarife erleichtern. Das GEMA-Handbuch kann unten als Pdf-Datei heruntergeladen werden.
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