Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt mehr Angebote für die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Die Wirtschaft braucht dringend qualifizierte Fachkräfte und gleichzeitig möchten mehr Mütter und Väter rasch wieder erwerbstätig sein. Durch den Ausbau der Kindertageseinrichtungen ist dies in den ersten Jahren gewährleistet. Dementsprechend benötigen wir aber auch in der Schule einen Ganztagsbetrieb oder doch zumindest eine Nachmittagsbetreuung für die Kinder. Ganztagsschulen sollen aber nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichern, sondern insbesondere Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zur besseren individuellen Förderung bieten. Der weitere Ausbau der Betreuungsangebote stellt also eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, die gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen gestemmt werden muss und nicht auf die Kommunen abgewälzt werden darf. Auch die Wirtschaft wird gefordert sein, hier einen Beitrag zu leisten.
Das nun vom Bund beschlossene Sondervermögen ist zwar ein erster Schritt, dem allerdings weitere folgen müssen, sonst ist das ohnehin sehr ehrgeizige Ziel ernsthaft gefährdet. Notwendig ist eine nachhaltige und dauerhafte Finanzierung der Ganztagsbetreuung. Aktuelle Berechnungen des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) hinsichtlich der Investitions- und Betriebskosten für die Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler/-innen bis zum Jahr 2025 gehen zudem von deutlich höheren Kosten aus. Der DStGB erwartet von Bund und Ländern nunmehr ein tragfähiges Finanzierungskonzept, welches insbesondere eine dauerhafte substanzielle Beteiligung des Bundes sowohl an den Investitionskosten wie auch an den laufenden Betriebskosten enthält.
Selbst wenn die finanziellen Mittel dann bereitstehen, könnte ein Rechtsanspruch aufgrund des Fachkräftemangels bei Erziehern/Erzieherinnen und anderen pädagogischen Fachkräften bis zum Jahr 2025 nur schwer umgesetzt werden. Auch wird es in vielen Kommunen erhebliche Anstrengungen erfordern, die notwendigen Neu- oder Ausbauten, nicht zuletzt aufgrund fehlender Baugrundstücke und Ausbaumöglichkeiten bei den Schulen sowie der Auftragslage im Baugewerbe, umzusetzen. Daher sind landesspezifische Lösungen auf der Basis der bestehenden Ganztagsmodelle für Grundschulkinder sinnvoll und sicher ein gangbarer Weg. Zudem wäre mit Blick auf den teilweise sehr unterschiedlichen Ausbaustand in den einzelnen Bundesländern eine flexiblere Lösung mit Blick auf die Umsetzungsfrist sinnvoll.
(Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)
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