„Nach über 25 Jahren Reformdebatte und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste diese Reform der Grundsteuer nun endlich beschlossen werden“, so Landsberg. „Die Städte und Gemeinden werden diese Reform nicht für Steuererhöhungen nutzen. Darauf können sich Bürgerschaft und Wirtschaft verlassen. Uns geht es um eine gerechte, verlässliche und transparente Grundsteuer, die eine möglichst große Akzeptanz vor Ort hat.“ Nun wird es ab dem kommenden Jahr darum gehen, in den Bundesländern zügig die anstehenden Neubewertungen der Grundstücke durchzuführen. Nur so können die Gemeinden zum 01. Januar 2025 die neue Grundbesteuerung umsetzen.
Mit über 14,5 Milliarden Euro im Jahr ist die Grundsteuer ein unverzichtbarer Teil der Kommunalfinanzen, um gute Dienstleistungen und Investitionen der Gemeinden sicherzustellen. Mit bundesdurchschnittlich weniger als 20 Euro im Monat pro Kopf belastet die Grundsteuer dabei aber den Einzelnen nur gering und ist zudem kein nennenswerter Faktor für die Kosten des Wohnens. Der Wohnungsmarkt muss durch mehr Bauen, regionale Zusammenarbeit und Vorgehen gegen Grundstücksspekulationen vorangebracht werden. Dafür wird auch die neue Grundsteuer C ein nützliches Instrument werden - diese soll allen Städten und Gemeinden als Option offenstehen.
„Die gewählten Gemeinderäte vorOrt mit ihrem Hebesatzrecht über die Grundsteuer sind die besten Garanten für eine maßvolle und bezahlbare Grundsteuer. Und dafür, dass die Einnahmen aus dieser für Investitionen in die Zukunft des Ortes gebracht werden.“ so Landsberg.
Der DStGB hätte auch zukünftig eine bundeseinheitliche Immobilienbewertung und Grundbesteuerung präferiert. Akzeptiert dafür aber die beschlos-senen Länderöffnungsklauseln als politisch nötigen Kompromiss. Er mahnt allerdings an, dass diese nicht zu einem unfairen Steuerwettbewerb führen dürfen und im Finanzausgleich unter den Ländern neutral bleiben. Dies war zuletzt noch ein politischer Streitpunkt der Reform gewesen. Solidarität und Ausgleich unter allen Bundesländern müssen erhalten und gestärkt werden. Zudem sollen sichdie Grundstückseigentümer nicht mit mehreren Grundsteuererklärungen befassen müssen.
Abweichende Länderregelungen werden die gewünschte bundeseinheitliche Digitalisierung der Grundbesteuerung erschweren. Umso mehr sind die Länder gefordert, ab dem kommenden Jahr die Finanzverwaltungen personell und sachlich für die zügige Umsetzung der Reform und Durchführung der nun nötigen fast 36 Millionen Neubewertungen der Immobilien auszustatten. „Die Einführung der neuen Grundsteuer wird ein gewaltiger Kraftakt werden. Aber das ist schaffbar mit dem Ziel, dass die Gemeinden rechtzeitig die neue Grundsteuer zum 01.01.2025 vor Ort umsetzen können“, so Landsberg.
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