Die unverbindliche Empfehlung gilt für einen Übergangszeitraum (2019-2021) und war notwendig geworden, um die seit dem 1.1.2019 geltenden Regelungen des neuen Verpackungsgesetzes umzusetzen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt diese Einigung, da die kommunalen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger damit eine Grundlage haben, um die häufig strittigen Modalitäten der PPK-Sammlung einvernehmlich zu regeln und so zu neuen Abstimmungsvereinbarungen mit den dualen Systemen zu gelangen.
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