E-Scooter

E-Scooter: Baustein einer nachhaltigen Verkehrswende

Insbesondere als Ergänzung zum ÖPNV kann der E-Scooter nun zu einer Entlastung des Straßenverkehrs führen, wenn er etwa genutzt wird, um die Distanz zur nächsten Bus- oder Bahnhaltestelle zu überwinden. Auch für Touristen stellen E-Scooter ein attraktives Fortbewegungsmittel sowohl in Großstädten als auch kleinen und mittleren Städten und Gemeinden dar. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte dafür plädiert, die Fahrzeuge zeitnah freizugeben und sich für eine nutzerfreundliche Zulassung ausgesprochen. Gerade für alternative Mobilitätskonzepte dürfen die Einstiegshürden nicht zu hoch gesetzt werden, wenn das Ziel ist, die Straßen zu entlasten und für saubere Luft zu sorgen. Im Sinne der vom DStGB ebenso geforderten praktikablen Kontrolle wurde eine Differenzierung der Fahrzeuge nach Geschwindigkeit aufgehoben. Alle Regelungen gelten nun einheitlich für Scooter, die nicht mehr als 20 km/h schnell sein dürfen. Das Mindestalter wurde auf 14 Jahre festgesetzt.

Vorrangiges Ziel der Zulassung muss stets die Verkehrssicherheit sein, um Personenschäden mit Fußgängern zu vermeiden. Es ist daher positiv zu bewerten, dass die E-Scooter den Fahrrädern gleichgestellt werden und nicht, wie zunächst beabsichtigt, eine grundsätzliche Gehwegbenutzungspflicht für bestimmte Geschwindigkeitsklassen der Roller eingeführt wird. Der DStGB begrüßt zudem, dass die Kommunen darüber entscheiden können, ob bestimmte Gehwege oder Fußgängerzonen für die E-Scooter freigegeben werden. Nur hier ist die nötige Orts- und Sachkenntnis vorhanden. So können die Scooter, wenn das Verkehrsgeschehen auf einzelnen Gehwegen oder auch Fußgängerzonen vergleichsweise gering ist, genutzt werden. Das kann etwa in Klein- und Mittelstädten, gerade in Tourismusregionen, genutzt werden.

Da viele Leihanbieter für E-Scooter bereits in den Startlöchern stehen, muss gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Kommunen entsprechenden Einfluss auf die Flächennutzung durch die Anbieter haben. Insbesondere muss vermieden werden, dass öffentlichen Flächen in der Stadt wie beispielsweise Denkmäler durch abgestellte oder zurückgelassene E-Scootern blockiert werden. Die Anbieter neuer Verleihsysteme sollten daher frühzeitig den Kontakt zu den Kommunen suchen.

E-Scooter werden die Radwegeinfrastruktur in den Städten und Gemeinden zusätzlich beanspruchen. Die Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge muss daher mit einer Radewegeoffensive einhergehen und unterstreicht die Forderung der Kommunen nach deutlicher Unterstützung des Bundes und der Länder bei der Gestaltung der Verkehrswende vor Ort. Vor dem Hintergrund von Klimaschutz, Luftreinhaltung und einem wachsenden Verkehrsaufkommen braucht es massive Investitionen in die Radinfrastruktur sowie den schienen- und straßengebundenen Personennahverkehr. Das bisherige Tempo bei der Gestaltung der Verkehrswende muss jetzt deutlich erhöht werden.

Weiterführende Informationen

(Foto: © bortnikau - stock.adobe.com)

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