„Damit der für den Ausbau der Windenergie an Land erforderliche Flächenbedarf erreicht werden kann, sollten mit den Ländern verbindliche Flächenziele darüber vereinbart werden, wie die Ausbaumengen erreicht werden können. Bei der Bedarfsermittlung spielt der ausreichende Abstand zur Wohnbebauung eine wichtige Rolle. Auch hier bedarf es klarer Regelungen im Interesse der Anwohner. Unterschreitungen von Abstandsflächen sollten nur in begründeten Ausnahmefällen möglich sein und in die Hand der Kommunen gelegt werden.“, forderte Gmehling.
Daneben muss die bessere Beteiligung an der Wertschöpfung endlich geregelt werden, indem es einen Ausgleich der betroffenen Gemeinden gibt, die Beeinträchtigungen von Windenergieanlagen erfahren. Der Ausgleich muss durch einen festen, wiederkehrenden Anspruch erfolgen und sollte in angemessener Höhe zur Beeinträchtigung vor Ort stehen. Auch sollten sowohl bestehende als auch neue Anlagen erfasst werden.
Gerade Vertrauen und Transparenz sind bei der Planung neuer Anlagen enorm wichtig. Dies gelingt durch eine frühzeitige Einbindung der Bevölkerung und die Berücksichtigung ihrer Belange. Transparenz bedeutet jedoch auch, den Menschen zu verdeutlichen, dass ein Ausbau für die Erreichung der Klimaziele zwingend notwendig ist. Es bedarf dazu einer nationalen Kommunikationsstrategie im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen.
„Die aktuell von der Bundesregierung beratenen Maßnahmen sind ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung und zeigen, dass die Forderungen der Kommunen gehört werden. Hierzu zählt beispielsweise ein günstiger Sonderstromtarif für die Menschen in den Regionen, an denen Windkrafträder Strom produzieren,“ so Gmehling abschließend.
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