Migrationspaket

DStGB begrüßt Zustimmung des Bundesrates zum Migrationspaket

    Die Ansätze des „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
sind richtig. Die Akzeptanz für die Aufnahme, Unterbringung und Integration von schutzbedürftigen Flüchtlingen hängt wesentlich auch davon ab, dass rechtswirksam abgelehnte Personen unser Land freiwillig verlassen oder konsequent zurückgeführt werden. Das ist nicht mehr und nicht weniger als die Durchsetzung geltenden Rechts. Bisher gelingt das unzureichend. In Deutschland leben circa 234.000 ausreisepflichtige Personen. 2018 ist die Zahl der Rückführungen auf 23.617 zurückgegangen (2017 waren es 29.587). Die Gründe sind: fehlende Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung, das Untertauchen bei bevorstehender Abschiebung und auch die fehlende Mitwirkung der Herkunftsländer bei der Passbeschaffung und Rücknahme. Die vorgesehenen Maßnahmen:

-    Arbeitsverbote für diejenigen die ihre Identität verschleiern
-    Leistungskürzungen
-    Ausreisegewahrsam insbesondere bei Straffälligen Ausreisepflichtigen
-    Ausreisegewahrsam auch in der Strafanstalt and (Deutschland hat bisher nur 500 besondere Plätze für Ausreisegewahrsam, dass kleinere Belgien 2000)
-    Sowie Betretungsrechte der zuständigen Behörden zur Ergreifung abzuschiebender Ausländer
können dazu beitragen, das geltende Recht besser durchzusetzen.

Richtig ist es auch, geduldeten Ausländern, die schon lange in Deutschland sind, mindestens 18 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt arbeiten, die Chance auf eine dauerhafte Bleibeperspektive zu geben. Das ist Spurwechsels vom Asylverfahren zur Einwanderung. Diese Regelung gilt nämlich nur in beschränktem Umfang. Ein so genannter Pulleffekt wird richtigerweise durch eine Stichtagsregelung verhindert. Die Regelung gilt nämlich nur für Personen, die vor August 2018 eingereist sind.

Die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften ist demnächst grundsätzlich möglich, auch ohne Begrenzung auf so genannte Engpassberufe. Nach wie vor sind allerdings an die Erwartungen an das Fachkräfte Einwanderungsgesetz zu hoch. Es wird den Fachkräftemangel nicht beseitigen und allenfalls in Teilbereichen lindern. Als Nadelöhr der Zuwanderung von Ausländern aus Drittstaaten bleiben die Kapazitäten bei den Visaabteilungen in den Auslandsvertretungen. Das Interesse von Personen aus Drittstaaten gerade in Deutschland zu leben und zu arbeiten ist nicht besonders hoch. Deutschland sollte mehr auf Fachkräfte aus dem EU Ausland setzen. Das hat in der Vergangenheit funktioniert und wird auch in Zukunft ein Schwerpunkt sein.

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