Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hat bundesweit eine große Dynamik in das Thema E-Government gebracht. Auch wenn es zunächst wie eine Zwangsverpflichtung scheint, trägt es dazu bei, nicht nur die Ziele des übertragenen Wirkungskreises, sondern auch die zahlreichen Selbstverwaltungsziele der Verwaltungen zu verbessern. Die Zeit für einen Aufbruch deutscher Behörden in ein neues Zeitalter ist reif. Das OZG forciert nicht nur die klassischen digitalen Verwaltungsprozesse, sondern ganz wesentlich auch den Aufbau einer neuen Verwaltungskultur – quer durch und über alle Verwaltungsebenen hinweg. Eine große Chance auch für Kommunen, sich im Zeitalter der Digitalisierung grundlegend neu zu erfinden und die Veränderung der deutschen Verwaltungslandschaft aktiv mitzugestalten.
Unabhängig davon, ob das OZG dazu verpflichtet, bis Ende 2022 entsprechende Online-Dienste bereitzustellen, sollten Kommunen jetzt aktiv am Auf- bzw. Ausbau attraktiver kommunaler Serviceportale arbeiten. Denn es schafft Mehrwerte für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und für Ihre Verwaltung selbst. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels können durch effizientere Prozesse und einen am Nutzer ausgerichteten Service eine hohe Dienstleistungsqualität sichergestellt werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlasten werden.
Um Kommunen auf diesem Weg zum erfolgreichen Einsatz von E-Government zu unterstützen, hat die KGSt im neuen Bericht „Kommunales E-Government. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) in Kommunen umsetzen“ fünf zentrale Erfolgsfaktoren herausgearbeitet. Wichtige Aspekte sind die Auswahl einer nachhaltig portalverbundfähigen technischen Infrastruktur sowie die Einbindung attraktiver und stark nachgefragter Online-Dienste. Der Einsatz der eID-Funktion beschränkt die Reichweite von Diensten erheblich und sollte deshalb stets kritisch geprüft werden. Viele Verwaltungsleistungen erfordern keine Unterschrift. Unter Umständen lassen sich andere Identifizierungsmerkmale nutzen. Die Ergebnisse der OZG-Digitalisierungslabore oder auch von landesweiten Arbeitsgruppen, die sich auf kommunale Verwaltungsleistungen beziehen, können dabei helfen, Dienste noch kundenfreundlicher zu gestalten. Um zu zeigen, was diese fünf zentralen Erfolgsfaktoren für die Praxis bedeuten und wie sie wirksam umgesetzt werden können, enthält der Bericht unterschiedliche praktische Einblicke in Verwaltungsportallösungen.
Kommunen sollten die zahlreichen Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene als Rückenwind für eine wirksame Digitalisierung nutzen. Nur gemeinsam mit dem Bund und den Ländern gibt es eine Chance, Deutschlands leidlichen E-Government-Teufelskreis aus unattraktiven Angeboten und geringer Nutzung von Online-Diensten endlich zu durchbrechen. Am Ende hat Deutschland ab 2023 die Chance auf eine weitreichend veränderte Behördenlandschaft, die nicht nur zu den führenden europäischen Digitalisierungsnationen aufgeschlossen hat, sondern so effizient, modern und nutzerfreundlich organisiert ist, dass viele weitere anstehende Aufgaben besser, schneller und kostengünstiger als bisher umgesetzt werden können.
Der neue KGSt-Bericht kann nach kostenloser Registrierung auf der Internetseite der KGSt kostenlos digital heruntergeladen werden: https://www.kgst.de/dokumentdetails?path=/documents/20181/2377291/6-B-2019_Kommunales-E-Government.pdf/03e32eb6-1a7d-2cdf-28ef-cbe4fd53ed0c .
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