„Die Grundsteuerreform muss jetzt auf die Zielgerade und zum Erfolg gebracht werden“, fasste der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, die kommunalen Erwartungen an Bund und Länder zusammen. Hintergrund ist die Grundsteuerreform in öffentlichen Anhörungen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 11.09.2019 in Berlin.
„Nach über 25 Jahren Reformdebatte ist jetzt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch bis Jahresende Zeit, die Grundsteuer zu reformieren“, so Landsberg. „Die Städte und Gemeinden werden diese Reform nicht für Steuererhöhungen nutzen. Darauf können sich Bürgerschaft und Wirtschaft verlassen. Uns geht es um eine gerechte, verlässliche und transparente Grundsteuer, die eine möglichst große Akzeptanz vor Ort hat.“
Mit über 14 Milliarden Euro im Jahr ist die Grundsteuer ein unverzichtbarer Teil der Kommunalfinanzen, um gute Dienstleistungen und Investitionen der Gemeinden sicherzustellen. Mit bundesdurchschnittlich weniger als 20 Euro im Monat pro Kopf belastet die Grundsteuer dabei aber den Einzelnen nur gering. Und sie ist zudem kein nennenswerter Faktor für die Kosten des Wohnens. Der Wohnungsmarkt muss durch mehr Bauen, regionale Zusammenarbeit und Vorgehen gegen Grundstücksspekulationen vorangebracht werden. Dafür wird auch die neue Grundsteuer C ein nützliches Instrument werden.
„Die gewählten Gemeinderäte vor Ort mit ihrem Hebesatzrecht über die Grundsteuer sind die besten Garanten für eine maßvolle und bezahlbare Grundsteuer. Und dafür, dass die Einnahmen aus dieser für Investitionen in die Zukunft des Ortes gebracht werden.“ so Landsberg. „Die Grundsteuer ist bewährt und gut. Alternativvorschlägen dazu erteilen wir eine Absage.“
Der DStGB hätte auch zukünftig eine bundeseinheitliche Immobilienbewertung und Grundbesteuerung präferiert. Akzeptiert dafür aber die vorgeschlagenen Länderöffnungsklauseln als politisch nötigen Kompromiss. Er mahnt allerdings an, dass diese nicht zu einem unfairen Steuerwettbewerb führen dürfen und im Finanzausgleich unter den Ländern neutral bleiben.
Abweichende Länderregelungen werden die gewünschte bundeseinheitliche Digitalisierung der Grundbesteuerung erschweren. Umso mehr sind die Länder gefordert, ab dem kommenden Jahr die Finanzverwaltungen personell und sachlich für die zügige Umsetzung der Reform und Durchführung der nun nötigen fast 36 Millionen Neubewertungen der Immobilien auszustatten. „Die Einführung der neuen Grundsteuer wird ein gewaltiger Kraftakt werden. Aber das ist schaffbar mit dem Ziel, dass die Gemeinden rechtzeitig die neue Grundsteuer zum 01.01.2025 vor Ort umsetzen können“, so Landsberg.
(DStGB-Pressemitteilung Nr. 28-2019)
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