Auf Grundlage der Beschlüsse zum Klimaschutzprogramm wurde im Bundeskabinett am 6. November 2019 der Entwurf zum GVFG verabschiedet. Demnach sollen sich die GVFG-Mittel zur Förderung des ÖPNV von derzeit 333 Mio. Euro auf 665 Mio. Euro in 2020, 1 Mrd. Euro in 2021 und ab 2025 auf 2. Mrd. Euro jährlich erhöhen. Ab 2026 wird dieser Betrag dann um 1,8 Prozent jährlich dynamisiert. Derzeit dürfen GVFG-Mittel ausschließlich für den Neu- und Ausbau verwendet werden. Künftig sollen die Mittel nachrangig auch für Sanierungsprojekte zur Verfügung stehen. Der Fördersatz des Bundes wird zudem von 60 auf 75 Prozent erhöht, sofern eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgt. Die restlichen Mittel sind wie bisher gemeinsam von Bund und Ländern zu finanzieren. Vorhaben werden künftig ab einer Größenordnung von 30 Millionen Euro statt bisher 50 Millionen Euro gefördert - in Einzelfällen wird die Grenze sogar bis auf zehn Millionen Euro gesenkt. Dadurch können die Mittel für wirksame Projekte mit kleinerem Volumen eingesetzt werden. Die Novelle beinhaltet außerdem Erleichterungen zur Darlegung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens.
Ebenso im Bundeskabinett beschlossen wurde, die Regionalisierungsmittel an die Länder für den Schienenpersonennahverkehr in den Jahren 2020 bis 2023 zu erhöhen und im Sinne der Planungssicherheit zu dynamisieren. Durch die zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sollen die Aufgabenträger die Möglichkeit erhalten, die Nutzung des ÖPNV attraktiver zu gestalten und die Fahrgastzahlen zu erhöhen. Damit erhöhen sich die Regionalisierungsmittel über die Jahre 2020 bis 2031 addiert um insgesamt 5.2 Mrd. Euro. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer und somit auf die Aufgabenträger im SPNV folgt dabei dem auch bisher üblichen Schlüssel.
Beide Maßnahmen stellen bedeutende Meilensteine für den ÖPNV-Ausbau in Deutschland dar. Sie entsprechen langjährigen Forderungen des DStGB. Auf Basis der zusätzlichen Mittel können in den kommenden Jahren nicht nur Infrastrukturprojekte, sondern auch zusätzliche Verkehrsleistungen durch die Aufgabenträger bestellt werden. Zu den Referentenentwürfen zum GVFG als auch zum RegG hat der DStGB gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Stellung genommen. Der DStGB plädiert u.a. dafür, im Rahmen der GVFG-Förderung die Anforderung, dass Stadtbahnvorhaben „weit überwiegend“ auf besonderem Bahnkörper geführt werden müssen zu streichen. Denn es gibt auch ohne eigenen Bahnkörper wirksame Beschleunigungsmöglichkeiten für Stadtbahnsysteme.
Regionalisierungsmittel sollten aus Sicht des DStGB weitest möglich für die Erhöhung und Verbesserung der Verkehrsleistungen eingesetzt werden. Die nun vorgesehen zusätzlichen Mittel für den Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs sollten daher von Stations- und Trassengebühren weitest möglich ausgenommen werden.
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